Herr Rainer Schreiber aus Steinach nimmt Bezug auf das Bebauungsplanverfahren “Pfeiferfeld” in Steinach und verweist auf die Vorbesprechungen mit der Gemeindeverwaltung, in denen Bauamtsleiter Rabenstein mündlich zugesagt hatte, dass die als untergeordnet vorgesehenen Anschlüsse an die Bestandsstraßen (Tannen- und Pinienstraße) lediglich dem Fußgänger- und Fahrradverkehr vorbehalten werden. Von der Gemeindeverwaltung wurde zugesagt, diese untergeordneten Verbindungen durch entsprechende Poller für den Kfz-Verkehr zu sperren und eine entsprechende Beschilderung anzubringen. Herr Schreiber erkundigt sich, warum dies nicht bei der Bebauungsplanaufstellung berücksichtigt wird. Er verweist auf das Neubaugebiet Hanfäcker, wo eine entsprechende Beschilderung aufgenommen wurde.

 

Bauamtsleiter Rabenstein betont, dass die Gemeindeverwaltung zu der Aussage stehe, dass eine Durchfahrt für den motorisierten Verkehr zwischen den Bestandsstraßen Pinien- und Tannenstraße und dem Plangebiet nicht gewollt ist. Eine Durchquerungsmöglichkeit für Fahrräder und Fußgänger ist in den Planungen berücksichtigt. Er sichert zu, dass, wie im Gespräch mit Herrn Schreiber vereinbart, die Durchfahrt durch entsprechende Poller verhindert werden soll und eine entsprechende Beschilderung angebracht wird. Eine entsprechende Formulierung kann jedoch nicht in den Bebauungsplan aufgenommen werden, da für die bauliche Durchfahrtsbeschränkung (Poller) nach Fertigstellung der Erschließung eine verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamts erforderlich ist. Dies kann daher erst im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.

 

Der Unterschied zum Baugebiet Hanfäcker besteht darin, dass von der Ortslage Rettersburg nur ein Wirtschaftsweg ins Neubaugebiet führt, während im geplanten Baugebiet Bestandsstraßen direkt anschließen.