Mit elf Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

  1. Es wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderats, noch der Vorsitzende, befangen sind.

 

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der ARP vom 16.11.2021 berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der ARP vom 16.11.2021 berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Bebauungsplan „Pfeiferfeld“ mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO auf Gemarkung Steinach der Gemeinde Berglen wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

  1. Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann aus Murrhardt erhält den Auftrag, die Ausschreibungsunterlagen für die Erschließung des Baugebiets zu erstellen. Ferner sind die für den Baubeginn erforderlichen Genehmigungen, sofern noch nicht erfolgt, zu beantragen. Ein Konzept für den Erdmassenausgleich ist rechtzeitig vor Beginn der Erschließungsarbeiten mit dem Amt für Umweltschutz abzustimmen und diesem vorzulegen.

 

  1. Der Baubeschluss für die Erschließungsarbeiten wird zu einem späteren Zeitpunkt gefasst.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zur Inkraftsetzung des Bebauungsplans zu veranlassen.

 


Auf die Sitzungsvorlage 749/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Tottmann erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Der befangene Gemeinderat nimmt im Zuhörerraum Platz.

 

Der Vorsitzende begrüßt den Stadtplaner, Herrn Janecky von der ARP Stuttgart, Herrn Rebmann vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann sowie Landschaftsarchitekt Blank und leitet in die Thematik ein.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart betont, dass sich die SPD-Fraktion mit dem Baugebiet “Pfeiferfeld” schwer tut. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 30.03.2021 wurden die Gründe (Pro und Contra) aufgeführt, die bei der Abwägung zur Bebauungsplanaufstellung für die SPD-Fraktion maßgebend waren. Wie heute aus der Presse zu den Haushaltsreden des Kreistags zu entnehmen war, halten auch die Vertreter der Kreistagsfraktionen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum für eine der Herausforderungen, die der Landkreis in Zukunft bewältigen muss. Für die SPD-Fraktion ist jedoch fraglich, ob man mit der vorgelegten Planung für das Neubaugebiet “Pfeiferfeld” bezahlbaren Wohnraum schaffen kann, da die Planung sehr auf Einfamilien- und Zweifamilienwohnhäuser ausgerichtet ist. Auch der Flächenverbrauch ist ein Diskussionspunkt innerhalb der Fraktion. Aus diesen Gründen wird die SPD-Fraktion nicht zustimmen.