Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

1.     Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Planung und stimmt dieser zu.

 

2.    Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die Umsetzung des Projekts. Im Haushalt 2022 werden die entsprechenden Finanzmittel vorgesehen.

 

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

 

4.    Der Vorsitzende wird ermächtigt, einen Honorarvertrag mit Herrn Blank für die Leistungsphasen 4-9 zu schließen.

 


Auf die Sitzungsvorlage 750/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Nachfolgend führt der Vorsitzende in den Sachverhalt ein und verweist auf die Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss am 21.09.2021. Er betont, dass der geplante Spielplatz für das Neubaugebiet von großer Bedeutung ist. Da im Wohngebiet erstmalig Geschosswohnungsbau realisiert wird, bietet der geplante Spielplatz auch eine gute Aufenthaltsqualität für die Kinder der Mehrfamilienwohnhäuser, die keinen Gartenanteil nutzen können. Durch die neuen Spielmöglichkeiten, wie Trampolin und Murmelbahn, die es in dieser Form bisher in Berglen noch nicht gibt, wird der Spielplatz sicher besonders werden und nicht nur von den Bewohnern des Baugebiets genutzt werden. Am 13.10.2021 hat eine Infoveranstaltung mit interessierten Anwohnern vor Ort stattgefunden. Der Vorsitzende hatte dabei den Eindruck, dass die vorgestellte Planung auf sehr viel Zuspruch gestoßen ist. Kleinere Anregungen und Änderungen wurden noch in die Planung aufgenommen. Nachfolgend dankt der Vorsitzende Gemeinderätin Vobornik für die Unterstützung bei der Akquise von Spenden. Erfreulicherweise hat die Firma Riker Wohnbau und Immobilien GmbH der Gemeinde eine Spende in Höhe von 20.000 € für das Projekt zukommen lassen, dies wurde bereits bei der Öffentlichkeitsveranstaltung vom Firmeninhaber zugesagt. Ein weiterer Bauträger hat sich ebenfalls bereit erklärt, die Umsetzung des Projekts finanziell zu unterstützen.

 

Anschließend stellt Landschaftsarchitekt Blank die Planung ausführlich vor und geht auf die Kosten ein.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass sich der Spielplatz am ausgewiesenen Radweg befindet. Es wäre daher sinnvoll, in der Zukunft weitere Fahrradständer dort anzubringen. Den Sonnenschutz im Kleinkindspielbereich hält er für sinnvoll, da die Bepflanzung am Anfang noch etwas spärlich sein wird. Insgesamt ist die Planung von Herrn Blank aus seiner Sicht sehr gelungen. Sie bietet für verschiedenen Altersklassen Spielmöglichkeiten und greift neue Ideen auf, die es auf den Berglener Spielplätzen bislang noch nicht gibt.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass die noch nicht vorgenommenen Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Hanfäcker, die der Bebauungsplan Hanfäcker fordert, in einem Aufwasch mit der Errichtung des Spielplatzes vorgenommen werden. Die Arbeiten werden von einer Firma ausgeführt.

 

Gemeinderat Klenk hält die Planung für sehr gelungen. Er ist sich sicher, dass der Spielplatz Treffpunkt vieler Menschen sein wird. Er regt an, noch eine weitere Sitzgelegenheit evtl. mit Tisch vorzusehen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich das geplante Podest im Kleinkindbereich auch als Sitzmöglichkeit anbietet.

 

Landschaftsarchitekt Blank teilt mit, dass die Aufstellung einer Picknick-Kombination denkbar wäre und in die Planung aufgenommen werden soll.

 

Gemeinderat Haller ist der Auffassung, dass Verwaltung und Gemeinderat ihre Hausaufgaben gemacht haben. Die Planung wurde von der Bürgerschaft sehr positiv angenommen. Es wäre wünschenswert, wenn von deren Seite nun auch Eigeninitiative bezüglich eines Bolzplatzes auf dem gegenüberliegenden Grundstück ergriffen würde.

 

Gemeinderat Kraus erkundigt sich, ob Erfahrungswerte vorliegen, wie Trampolin und Murmelbahn bei anderen Kommunen angenommen wird. Das Thema Lärmentwicklung ist dabei nicht zu vernachlässigen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die direkten Anwohner den Spielplatz unbedingt gewünscht hatten. Kinderlärm stellt zudem aus rechtlicher Sicht keine Lärmbelästigung dar.

 

Landschaftsarchitekt Blank betont, dass die Trampoline TÜV-geprüfte und –zugelassene Spielgeräte sind, die vielfach eingebaut werden. Auch Murmelbahnen wurden bei der Landesgartenschau in Urbach, Kernen und Schwäbisch Gmünd bereits umgesetzt.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart ist erfreut, dass Spielgeräte gewählt wurden, die es an anderen Standorten nicht gibt und hält die Planung ebenfalls für sehr gelungen. In ihren Augen ist jedes Angebot für Kinder in der Natur jeden Euro wert.

 

Gemeinderat Haller ist der Auffassung, dass die Kommune bei jeder Ausweisung eines Baugebietes bereits Planungen und Kostenberechnungen für einen Spielplatz in der Schublade haben sollte.

 

Der Vorsitzende weist ergänzend darauf hin, dass diese Kosten bei einer Baugebietsausweisung mit zu berücksichtigen sind, da es sich um eine Folgeinfrastruktur handelt.

 

Zur Nachfrage von Gemeinderat Hammer führt Landschaftsarchitekt Blank aus, dass die Robinie die einzige Holzart nicht tropischer Herkunft der Resistenzklasse 1 und damit das witterungsbeständigste Holz Europas ist. Aufgrund seiner hervorragenden Eigenschaften eignet sich die Robinie beispielsweise für Spielplatzgeräte. Die Hölzer aus dem eigenen Wald sind nicht so wetterfest, hart und dauerhaft und können deshalb nicht verwendet werden.