Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss.

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB und § 35 Abs. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass mit den Stützmauern entlang des Wirtschaftswegs Flst.Nr. 69 ein Abstand von 0,50 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten ist.

 

2.         Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

  


Auf die Sitzungsvorlage 208/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Anhand von Planunterlagen stellt Bauamtsleiter Rabensteindas Bauvorhaben ausfürlich vor.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Friz nimmt ab 19.10 Uhr an der Sitzung teil.

 

Gemeinderat Frey spricht den schlechten Zustand des Herderweg an und erkundigt sich, ob geplant sei, die Straße zu richten. Außerdem möchte er wissen, ob für den Bauherrn ggf. eine Erschließungsbeitragspflicht entstehen wird.

 

Bauamtsleiter Rabenstein führt hierzu aus, dass aktuell keine Ausbaumaßnahmen am Herderweg geplant sind. Er führt weiter aus, dass aufgrund des aktuellen Zustands des Herderwegs von einer künftigen Erschließungsbeitragspflicht auszugehen ist. Dies bedeutet, dass bei einer endgültigen Herstellung des Herderwegs von den Grundstückseigentümern Beiträge an die Gemeinde zu zahlen sind. Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass im aktuellen Baugenehmigungsverfahren jedoch keine Prüfung der Beitragspflicht erfolgt ist. Das vorhandene Verkehrszeichen, welches die Befahrung der Straße nur für den landwirtschaftlichen Verkehr zulässt, wird im Zuge der Neubebauung des Grundstücks versetzt.