Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

 


Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die zwischen den Gemeinden Berglen und Rudersberg abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Betriebsführung der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Berglen vom Landratsamt genehmigt wurde.