Nachfolgend wird über den Antrag von Gemeinderat Moser abgestimmt, der vorsieht, von einer Beschlussfassung in der heutigen Sitzung abzusehen und eine neue Planung unter Einbeziehung der Narzissenstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu erstellen.

 

Dieser Antrag wird bei 1 Ja-Stimme, 14 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

 

 

 

Mit 15 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

1.            Es wird festgestellt, dass weder ein Mitglied des Gemeinderats noch der Vorsitzende befangen sind.

 

2.            Es wird ferner festgestellt, dass die geplante Wohnbaufläche "Stöckenhäule 2" im Plan des 6. Flächennutzungsplanänderungsverfahrens des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen dargestellt ist und deshalb das Bebauungsplanverfahren im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden kann.

 

3.            Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

4.            Der Bebauungsplan "Stöckenhäule 2" in Stöckenhof wird zusammen mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO und der Begründung im Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB festgestellt.

 

                Maßgebend ist der Lageplan des Architektur- und Stadtplanungsbüros Leissle vom 16.06.2015 / 29.09.2015 im Maßstab 1:500 mit Planzeichenerklärung, Textteil und Begründung vom 16.06.2015 / 29.09.2015.

 

5.            Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Berglen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

6.            Der Vorsitzende wird ermächtigt, mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis einen öffentlich-rechtlichen Vertrag bezüglich der Umsetzung der externen Ausgleichsmaßnahmen zu schließen.

 

7.            Der Vorsitzende wird ferner ermächtigt, mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine Vereinbarung im Zusammenhang mit der Erkundung des archäologischen Kulturdenkmals zu schließen.

 

8.            Das Vermessungsbüro Henn + Kessler, Schorndorf, wird mit der Katastervermessung beauftragt.

    

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 59/2015 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende begrüßt nach einer kurzen Einleitung Architekt Wolfgang Leissle, Dipl. Ing. Gerd Rebmann und Landschaftsarchitekt Wolfgang Blank.

Diese stehen den Gemeinderäten bei Fragen zur Verfügung.

 

Bürgermeister Friedrich informiert, dass bereits eine sehr intensive Vorberatung in den Gremien und ein sehr intensives Bürgerbeteiligungsverfahren stattgefunden haben.

 

Anhand der Sitzungsvorlage und der Planunterlagen erläutert Herr Rabenstein die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ausführlich.

 

Gemeinderat Moser spricht die Narzissenstraße an. Diese ist nicht Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans. Die Anlieger haben bis jetzt keine Erschließungsbeiträge gezahlt und es werden wohl auch keine erhoben. Dennoch ist der Zustand der Straße sehr schlecht und diese muss irgendwann saniert werden. Die Anlieger selbst müssen hierfür nicht aufkommen, da es sich ja nicht um einen Ausbau handelt, und daher die Kosten dem Steuerzahler aufgebürdet werden. Dies widerspricht seines Erachtens dem Gleichheitsgrundsatz. Gemeinderat Moser ist der Meinung, dass die Narzissenstraße ins Verfahren mit eingezogen werden sollte, dann wäre auch die Wendeanlage am Ende der verlängerten Dahlienstraße nicht notwendig und die Fahrzeuge könnten über die Narzissenstraße wieder abfahren.

 

Gemeinderat Moser stellt den Antrag, die Narzissenstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufzunehmen und damit von der Beschlussfassung in der heutigen Sitzung abzusehen.

 

Der Vorsitzende nimmt Stellung und weist darauf hin, dass die Narzissenstraße nicht ausgebaut werden soll, sondern gegebenenfalls nur eine neue Fahrbahndecke erhalten wird. Ein Erschließungsbeitrag wäre nur dann fällig, wenn ein endgültiger Ausbau der Straße erfolgen würde. Die Anwohner der Straße haben jedoch durch das neue Baugebiet und durch einen etwaigen Ausbau keinen unmittelbaren Vorteil. Darüber hinaus wären bei einem Straßenausbau nicht alle angrenzenden Grundstücke beitragspflichtig.