Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Studien der SAG-Ingenieure zur Ertüchtigung/Modernisierung der Kläranlage Berglen und dem abwassertechnischen Anschluss der Gemeinde Berglen an das Klärwerk des ZAB sowie der Kostenvergleichsberechnung. Das Gremium nimmt ferner die Ergebnisse der Untersuchung der öffentlichen Kanalisation im Stadtgebiet Winnenden durch das Ingenieurbüros Bolz+Palmer sowie die hydraulische Berechnung des Hauptsammlers in Leutenbach durch das Ingenieurbüro Frank zur Kenntnis.

 

2.      Der Gemeinderat stellt fest, dass alle in Frage kommenden Varianten zur künftigen Abwasserbeseitigung der Gemeinde Berglen ausreichend geprüft wurden und keine weiteren Gutachten/Untersuchungen mehr erforderlich sind. Auf Basis der vorliegenden Studien und Informationen kann eine Richtungsentscheidung getroffenen werden.

 

3.      Die Ertüchtigung/Modernisierung der Kläranlage Berglen ist gemäß der vorliegenden Kostenvergleichsrechnung die wirtschaftlichste Variante zur Herstellung geordneter Abwasserverhältnisse. Der Investitionsbedarf für die Umsetzung dieser Maßnahme ist wesentlich geringer. Die Gewässerökologie des Buchenbachs wird durch die Modernisierung der Kläranlage Berglen verbessert. Durch die mögliche Bauabschnittsbildung kann die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Berglen berücksichtigt werden. Der Gemeinderat beschließt vor diesem Hintergrund die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen und ermächtigt die Verwaltung mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis im Rahmen des jetzt anstehenden wasserrechtlichen Verfahrens einen Zeitplan zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen festzulegen. Dabei soll auch der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde Berglen berücksichtigt werden.

 

4.      Der Baubeschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt durch den Gemeinderat gefasst.

 

5.      Der Vorsitzende wird zur Durchführung eines Wettbewerbs bezüglich der Vergabe der Planungsleistungen und zur Beauftragung eines entsprechenden Dienstleisters ermächtigt. Ferner wird er mit dem Abschluss der notwendigen Honorarverträge etc. beauftragt, die zur Planung der Maßnahmen und zur Fertigung des Wasserrechtsgesuchs notwendig sind.

 

  


Auf die Sitzungsvorlage 754/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Mathias Schmelzer von den SAG-Ingenieuren aus Ulm und weist auf die Vorberatung dieses komplexen Themas in der Klausurtagung am 12.11.2021 hin. Nach einer kurzen Einleitung übergibt er das Wort an Herrn Schmelzer.

 

Anhand einer PowerPoint-Präsentation stellt Herr Schmelzer die bisherigen Untersuchungen der SAG-Ingenieure vor. Aufgrund des Alters der Kläranlage Berglen sind umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Die Schwachstellen sind dem Gemeinderat seit der Klausurtagung 2019 bekannt. Von der SAG wurden daraufhin zwei Studien zu zwei möglichen Varianten ausgearbeitet. Die erste Variante sieht die Stilllegung der Kläranlage Berglen und den Anschluss an die Kläranlage des Zweckverbands Abwasserklärwerk Buchenbachtal (ZAB) in Leutenbach-Weiler zum Stein inkl. Umbau der Kläranlage Berglen zu einem RÜB sowie die Herstellung der Zuleitungskanäle vor. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 14,7 Mio. Euro netto (ca. 22,5 Mio. Euro brutto). Die zweite Variante würde den Fortbestand der Kläranlage Berglen und somit die Modernisierung / Instandsetzung der Kläranlage bedeuten. Die Kostenermittlung liegt hier bei ca. 6,8 Mio Euro netto (ca. 10,5 Mio. Euro brutto). Die Kostenvergleichsberechnung der SAG-Ingenieure ergab, dass die zweite Variante deutlich wirtschaftlicher ist. Die förderfähigen Kosten für die Instandsetzung der Kläranlage Berglen liegen bei rund 2,5 Mio Euro brutto.

 

Bauamtsleiter Rabenstein betont, dass es sich hierbei um Machbarkeitsstudien handelt, die nicht in die Tiefe gehen. Es liegen keine statischen Berechnungen und auch keine Bodengutachten vor. Vor diesem Hintergrund wäre das Risiko von möglichen exorbitanten Kostensteigerungen beim Anschluss an den ZAB deutlich höher als beim Fortbestand der eigenen Kläranlage. Bezüglich der Förderfähigkeit führt Bauamtsleiter Rabenstein aus, dass die erste Variante (Anschluss an den ZAB) aufgrund der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der SAG-Ingenieure vom RP als nicht förderfähig eingestuft wird. Weitere Fördermöglichkeiten wurden daher nicht betrachtet.

 

Bürgermeister Niederberger weist darauf hin, dass er diesbezüglich mit dem Fördergeber (RP) Kontakt aufgenommen habe, um zu klären, ob andere Faktoren, wie z.B. die Verbesserung der Wasserqualität bei Variante 1 zum Tragen kommen und eine Förderung ermöglichen könnten. Die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft für Baden-Württemberg regeln jedoch, dass die Förderfähigkeit bei einem unwirtschaftlichen Projekt definitiv ausscheidet. Die große Differenz der Kostenbarwerte bei den betrachteten Varianten lassen die nicht-monetären Faktoren in den Hintergrund treten. Der Vorsitzende führt ergänzend aus, dass der Baubeschluss zu einem späteren Zeitpunkt durch den Gemeinderat gefasst wird.

 

Gemeinderat Haller verweist auf die Beratungen der vergangenen Jahre. Obwohl es zwischenzeitlich so aussah, als wäre der Anschluss an den ZAB die Lösung für Berglen, kann man jetzt froh sein, wenn die Kläranlage im Eigentum der Gemeinde verbleibt und die Gemeinde ihr eigener Herr ist.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart weist darauf hin, dass man aufgrund der Unwirtschaftlichkeit von Variante 1 bei der Entscheidung heute keine Wahl habe. Die Modernisierung und Ertüchtigung der Kläranlage Berglen ist jedoch für sie in Bezug auf die ökologischen Gesichtspunkten auch in Ordnung. Sie verweist darauf, dass die Beratungen über die künftige Abwasserbeseitung bereits seit dem Jahr 2017 geführt werden und dass es ernüchternd ist, dass nochmals vier Jahre vergehen werden, bis die Maßnahmen umgesetzt werden können. Sie findet es bedauerlich, dass dem Thema keine höhere Priorität eingeräumt wurde, zumal man über den sehr schlechten Zustand der Anlage und über das Erlöschen der Betriebserlaubnis Bescheid wusste. Daher hofft sie, dass es jetzt keine weiteren Verzögerungen mehr geben wird.

 

Bauamtsleiter führt hierzu aus, dass sich die Verwaltung mit dem Thema auch schon früher intensiv beschäftigt hat. Es wurden zu den bereits vorliegenden beiden Gutachten weitere Untersuchungen in dieser Zeit in Auftrag gegeben (Untersuchung der Kanalisation und Mischwasserbauwerke im Stadtgebiet Winnenden durch das Ingenieurbüro Bolz+Partner, im Gemeindegebiet Leutenbach durch das Ingenieurbüro Frank und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der SAG-Ingenieure). Zudem wurden Gespräche mit der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach und dem Zweckverband (ZAB) geführt, die durch die Pandemie noch erschwert wurden. Bauamtsleiter Rabenstein kann daher keine unnötigen zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung dieses wichtigen Projekts erkennen.

 

Für den Vorsitzenden ist der Blick nach hinten durchaus berechtigt. Er betont jedoch, dass es jetzt nach vorne gehe.

 

Gemeinderat Klenk ist froh über die Entscheidung, die eigene Kläranlage zu ertüchtigen, da man alles selbst in der Hand hat.