Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1.              Der Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH vom 22. November 2021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße.

2.              Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2022 bis 31.12.2022 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

3.              Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt.

4.              Die Gemeinde Berglen hat die Gewinnerzielungsabsicht in § 1 Abs. 3 der Eigenbetriebssatzung für das Wasserwerk Berglen ausgeschlossen. Um einen nach Steuerrecht für das jeweilige Jahresergebnis zu erwartenden Gewinn zu vermeiden, werden steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders berücksichtigt. Die hierdurch entstehenden Veränderungen gegenüber einer rein am Kommunalabgabenrecht orientierten Kalkulation sind dargestellt und beschrieben. Der Gemeinderat stimmt diesen zu. Gebühren nach rein abgabenrechtlichen Aspekten sollen nicht erhoben werden.

5.              Der Gewinn laut Jahresabschluss zum 31.12.2017 in Höhe von 96.466,12 € wird mit einem Teilbetrag in Höhe von 32.340,00 € in die Kalkulation zum Ausgleich eingestellt und ausgeglichen.

6.              Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasser­verbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt:

Wasserverbrauchsgebühr                                                             2,55 €/m³

Grundgebühren (je Monat)

 

Hinzu kommt noch jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich. 


Auf die Sitzungsvorlage 755/2021 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Nachfolgend erläutert der stellvertretende Kämmerer Kisa den Sachverhalt ausführlich.