Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
1.
Der
Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH
vom 22. November 2021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der
Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt
Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als
Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und
erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße.
2.
Dem
vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2022 bis
31.12.2022 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf
einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein
Gebrauch gemacht.
3.
Den
in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der
Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen
wird ausdrücklich zugestimmt.
4.
Die
Gemeinde Berglen hat die Gewinnerzielungsabsicht in § 1 Abs. 3 der
Eigenbetriebssatzung für das Wasserwerk Berglen ausgeschlossen. Um einen nach
Steuerrecht für das jeweilige Jahresergebnis zu erwartenden Gewinn zu
vermeiden, werden steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders
berücksichtigt. Die hierdurch entstehenden Veränderungen gegenüber einer rein
am Kommunalabgabenrecht orientierten Kalkulation sind dargestellt und
beschrieben. Der Gemeinderat stimmt diesen zu. Gebühren nach rein
abgabenrechtlichen Aspekten sollen nicht erhoben werden.
5.
Der
Gewinn laut Jahresabschluss zum 31.12.2017 in Höhe von 96.466,12 € wird mit
einem Teilbetrag in Höhe von 32.340,00 € in die Kalkulation zum Ausgleich
eingestellt und ausgeglichen.
6.
Auf
der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs-
und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie
folgt festgesetzt:
Wasserverbrauchsgebühr 2,55 €/m³
Grundgebühren
(je Monat)
Hinzu
kommt noch jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.
Auf die Sitzungsvorlage 755/2021 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Nachfolgend erläutert der stellvertretende Kämmerer Kisa den Sachverhalt ausführlich.