Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

Dem Gemeinderat liegen die Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Kalkulationsjahr 2022 vollständig vor. Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulationen einschließlich des Erläuterungstextes und der Verteilerschlüssel zu Eigen und beschließt sie komplett.

 

Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.

 

Insbesondere werden folgende Beschlüsse getroffen:

 

1.        Der Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH vom 30. November 2021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.

 

2.        Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2022 bis 31.12.2022 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

 

3.        Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung werden aus dem fortgeschriebenen Anlagenachweis der Gemeinde, Stand 31.12.2019 bis 31.12.2022 (Anlage VII. Seiten 22 bis 29), übernommen.

 

4.        Der kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf 3,00 % festgesetzt.

 

5.        Die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.

 

6.        Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr eine Menge von 258.000 m³.

 

7.        Für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von 510.000 m² festgesetzt.

 

8.        Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung des Straßenentwässerungs-kostenanteils (Seite 15) in Höhe der in Anlage „V. Verteilerschlüssel“ (Seite 20) der Gebührenkalkulation 2022 aufgeführten, den jeweiligen auf den Seiten 16 bis 19 der Gebührenkalkulation festgelegten Schlüsseln entsprechenden, Prozentsätze.

 

9.        Der Gemeinderat beschließt die auf den Seiten 16 bis 19 der Gebührenkalkulation 2022 festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils in Anlage „V. Verteilerschlüssel“ (Seite 20) der Kalkulationen aufgeführten, Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung.

 

10.    Der Gemeinderat beschließt die Verrechnung der Überdeckungen aus dem Haushaltsjahr 2017 und deren Ausgleich wie in Anlage VI (Seite 21) dargestellt vorzunehmen.

 

11.    Der Gemeinderat setzt für das Haushaltsjahr 2022 folgende Gebühr fest:

 

         Schmutzwasserbeseitigung                                             2,71 €/m³

 

Niederschlagswasserbeseitigung                  0,68 €/m²

 


Auf die Sitzungsvorlage 756/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Herr Kisa erläutert nachfolgend den Sachverhalt ausführlich.