Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Gemeinderat liegen die Gebührenkalkulation der Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung für das Kalkulationsjahr 2022 vollständig vor.
Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulationen einschließlich des
Erläuterungstextes und der Verteilerschlüssel zu Eigen und beschließt sie
komplett.
Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen
und beschließt diese ausdrücklich.
Insbesondere werden folgende Beschlüsse getroffen:
1.
Der
Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH
vom 30. November 2021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der
Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
2.
Dem
vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2022 bis
31.12.2022 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf
einen noch längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein
Gebrauch gemacht.
3.
Die
der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge
sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der kalkulatorischen
Verzinsung werden aus dem fortgeschriebenen Anlagenachweis der Gemeinde, Stand
31.12.2019 bis 31.12.2022 (Anlage VII. Seiten 22 bis 29), übernommen.
4.
Der
kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf 3,00 %
festgesetzt.
5.
Die
Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des
gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.
6.
Der
Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung
bzw. Schmutzwassergebühr eine Menge von 258.000 m³.
7.
Für
die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die
abflussrelevante Fläche in Höhe von 510.000 m² festgesetzt.
8.
Der
Gemeinderat beschließt die Festsetzung des Straßenentwässerungs-kostenanteils
(Seite 15) in Höhe der in Anlage „V. Verteilerschlüssel“ (Seite 20) der
Gebührenkalkulation 2022 aufgeführten, den jeweiligen auf den Seiten 16 bis 19
der Gebührenkalkulation festgelegten Schlüsseln entsprechenden, Prozentsätze.
9.
Der
Gemeinderat beschließt die auf den Seiten 16 bis 19 der Gebührenkalkulation
2022 festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils in Anlage „V.
Verteilerschlüssel“ (Seite 20) der Kalkulationen aufgeführten, Prozentsätze zur
Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung
und Niederschlagswasserbeseitigung.
10. Der Gemeinderat beschließt die Verrechnung
der Überdeckungen aus dem Haushaltsjahr 2017 und deren Ausgleich wie in Anlage
VI (Seite 21) dargestellt vorzunehmen.
11. Der Gemeinderat setzt für das Haushaltsjahr
2022 folgende Gebühr fest:
Schmutzwasserbeseitigung 2,71
€/m³
Niederschlagswasserbeseitigung 0,68
€/m²
Auf die Sitzungsvorlage 756/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Herr Kisa erläutert nachfolgend den Sachverhalt ausführlich.