Der Gemeinderat fasst folgenden
einstimmigen Beschluss:
1.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs-
und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts
2014), genehmigt.
2.
Der Bildung der Haushaltsreste im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (siehe B 1 des beiliegenden Rechenschaftsberichts
2014) wird zugestimmt.
3.
Der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
in Höhe von 697.672,20 € wird zugestimmt.
4.
Die Jahresrechnung 2014 wird gem. § 95
Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:
5. Die Vermögensrechnung 2014 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO)
wird wie folgt festgestellt:
Auf die Sitzungsvorlage 66/2015 wird verwiesen. Eine einstimmige Beschlussempfehlung vom Verwaltungs- und Finanzausschuss in der Sitzung vom 15.09.2015 wurde ausgesprochen.
Nachfolgend erläutert Kämmerer Schreiber den Sachverhalt anhand einer PowerPoint-Präsentation.
Abschließend dankt der Vorsitzende dem Kämmerer sowie dem Team der Kämmerei für die geleistete Arbeit.