Der Bau- und Umweltausschuss fasst mit acht Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgenden Beschluss:

 

1.         Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der vorgestellten Planung der barrierefreien Bushaltestellen in Steinach, Stöckenhof, Öschelbronn und Lehnenberg und empfiehlt dem Gemeinderat deren Umsetzung im Jahr 2022.

2.         Der Bau- und Umweltschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Baubeschluss für den geplanten barrierefreien Bushaltestellenausbau in Steinach, Stöckenhof, Öschelbronn und Lehnenberg zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie der anschließenden Vergabe in eigener Zuständigkeit zu beauftragen. Sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. der Zuwendungsbescheid negativ ausfallen, ist eine Umsetzung dennoch in 2022 vorgesehen. Des Weiteren empfiehlt er, den Vorsitzenden mit dem Abschluss eines entsprechenden Honorarvertrags mit dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann zu ermächtigen.

3.         Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die außerplanmäßige Ausgabe zur Durchführung des Ausbaus der barrierefreien Bushaltestellen in Lehnenberg zu beschließen. Die Finanzierung erfolgt über die nicht benötigten Finanzmittel bei den Produktsachkonten 54100000-78720000/004, 54100000-78720000/003 und 54100000-78720000/013 in Höhe von voraussichtlich 184.000 €.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 4/2022 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende erteilt nach einer kurzen Einführung in die Thematik das Wort an Herrn Rebmann vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann, der nachfolgend die Planungsentwürfe für einen barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in Steinach, Stöckenhof, Öschelbronn und Lehnenberg anhand einer PowerPoint-Präsentation ausführlich vorstellt. Auf Antrag der Gemeinde wurden die geplanten Maßnahmen zum Um-/Neubau von Bushaltestellen in das Landesprogramm 2020-2024 aufgenommen. Die Gemeinde Berglen ist für die Förderung vorgemerkt. Abschließend geht er auf die geschätzten Baukosten ein. Eine Kostenberechnung liegt noch nicht vor. 

 

Gemeinderat Haller nimmt Bezug auf die geplante Bushaltestelle in der Buchenstraße in Steinach, die sich gegenüber der Schule befindet. Die Straßenquerung für die Schulkinder hält er für schwierig. Er würde es befürworten, die Kinder direkt am Schulhofgelände aussteigen zu lassen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein informiert, dass eine Begehung mit dem TÜV stattgefunden hat mit dem Ergebnis, dass eine komplette Einfriedung des Schulgeländes erforderlich wird. Die Bushaltestelle muss also von außerhalb des Schulgeländes zugänglich sein. Bezüglich der Bedenken von Gemeinderat Haller wegen der Querung der Straße führt Herr Rabenstein aus, dass es aufsichtsführende Lehrer/innen gibt, die eine sichere Überquerung der Straße gewährleisten müssen. Eine schriftliche Stellungnahme der Verkehrsbehörde zu dem Alternativstandort liegt aktuell noch nicht vor.

 

Gemeinderätin Höflich entgegnet, dass es keine Aufsicht vor Schulbeginn gibt. Um die Querung sicher zu machen, könnte sie sich vorstellen, die Straßenbreite noch weiter zu reduzieren, sodass kein weiteres Fahrzeug die Straße befahren kann.

 

Herr Rebmann weist darauf hin, dass dann kein Gegenverkehr mehr möglich wäre und die Buchenstraße mit Hilfe einer Einbahnregelung für den Bus gewidmet wäre.

 

Bürgermeister Holger Niederberger versteht die Bedenken von Gemeinderätin Höflich. Er denkt jedoch, dass man den Kindern auch eine gewisse Eigenverantwortung geben sollte.

 

Bezüglich der von Gemeinderat Walter angesprochenen Zufahrt zum Gebäude der Firma Hahn Metall im rückwärtigen Bereich in der Buchenstraße führt Herr Rebmann aus, dass im Bereich der Zufahrt keine Höhenänderung geplant ist.

 

Die Verlegung der Bushaltestelle im Stöckenhof in Fahrtrichtung Öschelbronn sieht Gemeinderat Hammer sehr kritisch. Die Kinder vom Neubaugebiet Stöckenhäule müssten zweimal eine stark befahrene Straße überqueren. Am Kreisverkehr herrscht ein großes Verkehrsaufkommen. Das Anlegen eines Zebrastreifens sollte seiner Meinung nach überlegt werden.

 

Auch in diesem Fall sieht der Vorsitzende eine gewisse Eigenverantwortung bei den Eltern.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass für das Anlegen eines Zebrastreifens die Anordnung der Verkehrsbehörde benötigt wird. Voraussetzung ist eine gewisse Frequenz. Dafür werden vom Landkreis Verkehrszählungen durchgeführt.

 

Gemeinderat Haller erkundigt sich, ob bei der geplanten Haltestelle im Hortensienweg (K1915) in Stöckenhof die Möglichkeit bestehe, den Gehweg mit einem Glasdach zu überbauen, um einen gewissen Wetterschutz zu haben.

 

Ingenieur Rebmann informiert, dass der Sicherheitsabstand bis zur Fahrbahnkante 70 cm betragen muss. Die verbleibende Restfläche des schmalen Gehwegs reicht nicht für eine sinnvolle Überdachung aus. Ein Witterungsschutz wäre nur möglich, wenn die Gemeinde Grunderwerb tätigen könnte.

 

Bauamtsleiter Rabenstein verweist in diesem Zusammenhang auf die Probleme beim Neubau der Bushaltestelle in Ödernhardt.

 

Gemeinderat Hammer geht nachfolgend auf den Vorschlag für Öschelbronn ein und erkundigt sich, ob es Vorgaben für die Größe des Wartebereichs gibt.

 

Herr Rebmann weist darauf hin, dass 2,50 m notwendig sind, um ohne Hilfe mit einem Rollstuhl wenden und einsteigen zu können. Die vorhandene Haltestelle im Bereich der Oleanderstraße kann nicht barrierefrei umgebaut werden. Im Bereich vor der Mauer bei Gebäude 11 wird ein erhöhter Einstiegsbereich geschaffen, um ggf. die Barrierefreiheit zu gewährleisten. So kann wenigstens im hinteren Bereich des Busses eine Aufstellbreite von 2,50 m gewährt werden.

 

Für den Vorsitzenden ist klar, dass dies nicht die optimale Lösung für einen barrierefreien Umbau ist. Andere Standorte an der Ortsdurchfahrt wurden geprüft, kamen jedoch wegen Grundstückseinfahrten nicht in Frage.