Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit den Maßgaben erteilt, dass

-     das im Bebauungsplan vorgesehene, nicht genutzte Garagenbaufenster durch Baulast von einer künftigen Bebauung freigehalten wird,

-     die Überdachung der Carports begrünt ausgeführt wird,

-     das anfallende Niederschlagswasser dezentral auf dem Baugrundstück entsorgt wird. Sollte eine Versickerung auf dem Baugrundstück nicht möglich sein, ist dafür ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

 

2.         Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 


Auf die Sitzungsvorlage 5/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Vorhaben anhand der Planunterlagen ausführlich und geht dabei auch auf den schwierigen Baugrund aufgrund der bestehenden Topographie näher ein. Aus Sicht der Verwaltung kann vor diesem Hintergrund dem Carport im nordöstlichen Bereich des Grundstücks außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugestimmt werden. Darüber hinaus seinen vom Landratsamt bei ähnlich gelagerten Fällen entsprechende Befreiungen erteilt mit worden. Das bestehende „Baufenster“ müsse jedoch mit einer Baulast belegt werden, um eine städtebaulich nicht gewünschte, weitergehende Bebauung des Grundstücks in der Zukunft auszuschließen.