Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31
Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird erteilt.
2.
Die
geplante Erweiterung der Terrasse ist aus wasserdurchlässigem Belag
herzustellen.
3.
Die
Erfüllung der durch den Bebauungsplan festgesetzten Pflanzgebote sowie der in
den Bauvorlagen als Ausgleich enthaltenen Pflanzungen sind dem Bauamt der
Gemeinde in der auf die Fertigstellung des Bauvorhabens folgenden Pflanzperiode
nachzuweisen.
4.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 6/2022 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen. Er weist darauf hin, dass sich die gesamte Erweiterung außerhalb des dafür vorgesehenen „Baufensters“ befindet. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben städtebaulich gut in die Umgebungsbebauung ein. Im Übrigen wurden in der Vergangenheit vergleichbare Befreiungen im Gewerbegebiet hinsichtlich der Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche erteilt. Die Baurechtsbehörde hat die Befreiung bereits in Aussicht gestellt.