Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31
Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird erteilt.
Auf die Sitzungsvorlage 8/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Nachfolgend erläutert Bauamtsleiter Rabenstein das Bauvorhaben anhand der Planunterlagen.