Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

  1. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB wird unter den Maßgaben erteilt, dass

-       die Zuwegungen zu den Gebäuden und die offenen Stellplätze aus wasserdurchlässigem Material hergestellt werden,

-       die Überdachungen des Carports extensiv begrünt und ausgeführt werden,

-       das auf den Dachflächen der Wohngebäude und Carports anfallende Niederschlagswasser dem nördlich der Baugrundstücke fließenden Gewässer zugeführt wird und

-       die Stützmauern entlang der Marderstraße einen Abstand von mind. 0,50 m zur Verkehrsfläche einhalten.

  1. Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.

 


Auf die Sitzungsvorlage 10/2022 und die Tischvorlage wird verwiesen. Die Vorlagen sind Bestandteil des Protokolls.

 

 Nachfolgend erläutert Bauamtsleiter Rabenstein das Bauvorhaben ausführlich anhand der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen. Er weist darauf hin, dass die künftige Bebauung gegenüber dem Bestandsgebäude weiter vom Bach abrückt. Dadurch kann der gesetzlich festgesetzte Gewässerrandstreifen von fünf Metern, welcher von baulichen und sonstigen Anlagen freizuhalten ist, künftig eingehalten und die Gewässerentwicklung verbessert werden. Ferner werden die in den Hochwassergefahrenkarten für Baden-Württemberg festgelegten Überflutungsflächen der Steinach in dem Bereich baulich nicht in Anspruch genommen. Die geplante Bebauung, bestehend aus zwei Baukörpern mit jeweils zwei Wohneinheiten, fügt sich nach der vorliegenden Straßenabwicklung in die angrenzende Gebäudelandschaft der Marderstraße ein.

 

Gemeinderat Haller erkundigt sich, ob dies dann auch für eine Geschirrhütte oder einen aufstellbaren Pool gelten würde.

 

Bauamtsleiter Rabenstein teilt hierzu mit, dass es basierend auf den bestehenden wasserrechtlichen Rechtsnormen auch sehr restriktive Vorgaben vom Landratsamt hinsichtlich der Nutzung von Flächen in Bachnähe gibt. Eine derartige Nutzung sei hier deshalb nicht möglich.

 

Der Vorsitzende hält das Bauvorhaben für eine gelungene Nachverdichtungsmaßnahme. Sehr positiv ist dabei zu bewerten, dass der Bauherr bereits in der Planungsphase das Gespräch mit der Verwaltung gesucht hat.