Nachfolgend wird über den Beschlussantrag der Verwaltung abgestimmt, dem SSV Steinach-Reichenbach e.V. für die Anschaffung eines Mähroboters bzw. mehrerer Mähroboter einen verlorenen Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.300,00 € insgesamt zu gewähren.

 

Dieser Antrag wird bei sieben Ja-Stimmen und sieben Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Der Antrag von Gemeinderätin Aigner, den Erlös für den Spindelrasenmäher von den Anschaffungskosten abzuziehen und für den restlichen Betrag einen Zuschuss in Höhe von 10% zu gewähren, wird bei fünf Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. 

 

 

 

Nach § 37 Abs. 6 GemO ist ein Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt. Der gleiche Tagesordnungspunkt darf nicht innerhalb von sechs Monaten behandelt werden, es sei denn, dass sich die Entscheidungsgrundlage zwischenzeitlich geändert hat oder beim Abstimmungsvorgang nachweislich Unklarheiten bestanden.  


Auf die Sitzungsvorlage 19/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Protokollnotiz: Gemeinderätin Höflich erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Sie nimmt im Zuhörerraum Platz.

 

Der Vorsitzende informiert, dass die Verwaltung Angebote für die Reparatur des Spindelmähers und für die jährliche Rasenpflege durch einen externen Dienstleister eingeholt hat. Nachdem der SSV Steinach den Mähroboter jedoch bereits bestellt hat, hat die Verwaltung davon abgesehen, weitere Alternativen zu prüfen, zumal das Bauamt derzeit mit anderen Aufgaben ausgelastet bzw. überlastet ist.

 

Der Vorsitzende erteilt Herrn Michael Seibold, 1. Vorstand des SSV Steinach-Reichenbach das Wort. Dieser informiert, dass der Mähroboter aufgrund des beantragten Zuschusses des WLSB bestellt wurde. Der Antrag wurde jedoch aufgrund fehlender Rechnungszahlung im Jahr 2021 vom WLSB abgelehnt. Zu erwarten wären 6.000 € gewesen. Der SSV Steinach-Reichenbach wird den Antrag im Jahr 2022 erneut stellen. Der Verein hat sich zum Ersatz des Spindelmähers durch Mähroboter entschieden, nachdem der bisherige Platzwart signalisiert hat, dass er die Pflege des Rasenplatzes künftig nicht mehr ausführen kann und eine Personalgewinnung für diese Aufgabe ohne Erfolg verlaufen ist. Der seitherige Mäher könnte dann verkauft werden. Der SSV Steinach-Reichenbach ist davon ausgegangen, dass der Mähroboter in gleicher Weise wie der im Jahr 2020 vom KTSV Hößlinswart beschaffte Großflächenmäher mit einem verlorenen Zuschuss in Höhe von 50% der Anschaffungskosten bezuschusst wird.

 

Gemeinderätin Rommel zeigt sich brüskiert vom Antrag des SSV Steinach-Reichenbach. Der im Jahr 2002 angeschaffte Spindelmäher wurde als Erstausstattung zur Pflege des Sportgeländes von der Gemeinde bezuschusst. Es wurde schriftlich festgelegt, dass die Pflege der Sportanlagen innerhalb der Umzäunung dem Verein obliegt und dass der Spindelmäher des Sportvereins als Erstausstattung durch die Gemeinde bezuschusst wird. Sie stört sich an der Tatsache, dass hier durch die Bestellung zuerst Tatsachen geschaffen werden und dann erst ein Antrag bei der Gemeinde gestellt wird. Auch hat sie keinen Aufruf des Vereins hinsichtlich der Pflege des Rasenplatzes gesehen. Dem SSV Steinach-Reichenbach e.V. wurde vom Gemeinderat am 18.05.2021 für die Einrichtung eines Online-Studios eine Festbetragsförderung in Höhe von 2.500 € gewährt. Um die Zuschusshöhe in Anspruch nehmen zu können, ist zusätzlich noch ein nicht beantragtes Gerät beschafft worden. Sie fühlt sich vom Verein betrogen.

 

Der Vorsitzende stellt klar, dass der Antrag des SSV Steinach-Reichenbach zur Beschaffung eines Mähroboters bereits vor dem Kauf, nämlich erstmals im Mai 2021 gestellt wurde. Allerdings wurde der Antrag vom Verein wieder zurückgezogen. Der Antrag wurde im November 2021 erneut gestellt, dann jedoch vom Vorsitzenden von der Tagesordnung abgesetzt, da auf Wunsch eines Gemeinderatsmitglieds noch ein Angebot für die Instandsetzung des Platzes eingeholt und eine Überprüfung hinsichtlich der Instandsetzung des Spindelmähers erfolgen sollten.

 

Herr Seibold führt aus, das die Einrichtung eines online-Studio in der Sitzung am 18.05.2021 behandelt und von der Gemeinde mit einer Festbetragsförderung unterstützt wurde. In derselben E-Mail wurde auch ein Ersatz für den Spindelmäher beantragt. Im Oktober hat der Verein eine erneute Anfrage bezüglich eines Zuschusses bei der Gemeinde gestellt. Ende November 2021 hat ein Vorort-Termin mit der Gemeindeverwaltung stattgefunden. Der SSV Steinach-Reichenbach hat sich am 13.12.2021 aufgrund des beantragten Zuschusses des WLSB dazu entschieden, den Mähroboter zu bestellen. Die Förderung wurde jedoch abgelehnt, weil der Verein die Zahlung bis Ende 2021 nicht getätigt hat.

 

Der Vorsitzende bittet darum, persönliche Befindlichkeiten und den Sachantrag getrennt voneinander zu betrachten. Von Seiten der Verwaltung wurde ein sachlicher Vorschlag unterbreitet, der eine Bezuschussung in Höhe von 10% der Anschaffungskosten vorsieht.

 

Gemeinderätin Aigner ist der Auffassung, dass der Erlös des Spindelmähers von den Anschaffungskosten der Mähroboter abgezogen werden sollte. Für den restlichen Betrag kann dann ein 10%iger Zuschuss durch die Gemeinde gewährt werden.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Spindelmäher ins Eigentum des SSV Steinach-Reichenbach übergegangen ist. Der Erlös würde daher dem Verein zustehen. Die Verwaltung schlägt vor, 10% der Anschaffungskosten der Mähroboter als verlorenen Zuschuss zu gewähren.

 

Gemeinderat Simpfendörfer ist der Auffassung, dass dringend klare transparente Richtlinien bei der Vereinsförderung geschaffen werden sollten. Immer wieder werden Einzelfallentscheidungen getroffen.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass dieses Thema auf der Agenda steht, jedoch aus personellen Gründen noch nicht angegangen werden konnte.

 

Herr Wonschik vom SSV weist darauf hin, dass es nicht um die Reparatur des Spindelmähers gehe, sondern darum, dass der Verein nicht mehr über die notwendige Manpower für die Rasenpflege verfügt. Deshalb sollen Mähroboter eingesetzt werden. Dem KTSV Hößlinswart wurde vom Gemeinderat ohne Diskussion ein Zuschuss in Höhe von 50% der Anschaffungskosten für einen Großflächenmäher gewährt. Im Sinne der Gleichbehandlung sollte der SSV Steinach-Reichenbach auch einen Zuschuss in dieser Höhe erhalten.

 

Der Vorsitzende weist ergänzend darauf hin, dass die Gemeinde aufgrund von Pflegerückständen in diesem Jahr ca. 7.000 € in die Instandsetzung des Rasenplatzes investieren muss, dies sollte auch bedacht werden. Bezüglich der Höhe des Zuschusses verweist er auf ein Schreiben vom 18.09.2002 des ehemaligen Bürgermeisters Schille an den SSV Steinach-Reichenbach, in dem es um den Zuschuss zum Kauf eines Spindelmähers ging. Der Gemeinderat hatte am 17.09.2002 den einstimmigen Beschluss gefasst, dass der SSV Steinach-Reichenbach zur Anschaffung eines Spindelmähers als angemessene Erstausstattung einen verlorenen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.500 € erhält. Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem verlorenen Zuschuss um eine einmalige Unterstützung handelt, nämlich um die Erstausstattung. In allen anderen Fällen ist weiterhin davon auszugehen, dass die gemeindlichen Richtlinien Anwendung finden, die derzeit besagen, dass lediglich ein Regelzuschuss von 10% gewährt wird. Der zum Kauf kommende Rasenmäher wird Eigentum des SSV Steinach-Reichenbach. Die Unterhaltungskosten gehen dabei voll zu Lasten des Vereins.

 

Gemeinderat Scherhaufer sieht den 50%igen Zuschuss an den KTSV Hößlinswart. Insofern stellt sich die Frage nach der Gleichbehandlung.

 

Gemeinderätin Rommel betont, dass es ihr um die Vorgehensweise des SSV Steinach-Reichenbach geht. Sie hält eine Förderung von max. 10% für angemessen.