Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Die örtliche Bedarfsplanung für Kinderbetreuungseinrichtungen wird wie folgt festgestellt:

 

  1. Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U 3)

Im Kitajahr 2022/2023 stehen genug Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung.

Da die Kinder ab zwei Jahren in AM-Gruppen betreut werden können, wird der Bedarf mit dem weiteren Ausbau der Ü 3 -Plätze in altersgemischten Gruppen gedeckt (siehe 2.).

 

  1. Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren (Ü 3)

Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt liegt ab dem Kitajahr 2023/2024 über dem Bestand. Um den Bedarf zu decken, werden insgesamt mindestens 60 zusätzliche Ü 3-Betreuungsplätze benötigt.

Zur Schaffung dieser Betreuungsplätze sollen drei weitere Gruppen eingerichtet werden, davon mindestens eine Gruppe spätestens zum Ende des Kitajahres 2023/2024 und drei Gruppen zum Ende des Kitajahres 2024/2025.

Bei der Wahl der Betreuungsform wird berücksichtigt, dass teilweise auch der Bedarf zur Betreuung von Kindern ab zwei Jahren damit abgedeckt wird, weshalb mindestens zwei Gruppen altersgemischt für Kinder von zwei Jahren bis Schuleintritt eingerichtet werden sollen.

 

  1. Bedarf an Ganztagesplätzen für Kinder von einem Jahr bis Schuleintritt

Die zusätzlichen Plätze werden mit verlängerten Öffnungszeiten eingerichtet (7 Uhr bis 14 Uhr).
Sollte ein weiterer Bedarf an Ganztagesplätzen entstehen, können diese in der Kindertageseinrichtung Hanfäcker zur Verfügung gestellt werden.

 

  1. Bedarf an Ganztagesplätzen für Grundschulkinder

Der ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessiv eingeführte Anspruch auf Ganztagesbetreuung kann voraussichtlich erfüllt werden. Bei Bedarf muss der Einsatz von Fachpersonal ausgebaut werden.

 

  1. Maßnahmen zur Bedarfsdeckung

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, Vorschläge über Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen zu erarbeiten. Der Gemeinderat wird darüber zu einem späteren Zeitppunkt entscheiden.   

 


Auf die Sitzungsvorlage 27/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Hauptamtsleiterin Ehmann stellt die örtliche Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen vor. Aus dieser geht hervor, dass für das Kindergartenjahr 2023/2024 spätestens im April 2024 32 neue Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren benötigt werden. Zum Ende des Kindergartenjahrs 2024/2025 ist ein weiterer Bedarf von 65 Betreuungsplätzen notwendig. Die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sind nach heutiger Berechnung ausreichend.

 

Zur Nachfrage von Gemeinderätin Zeller teilt Hauptamtsleiterin Ehmann mit, dass für Kinder unter drei Jahren in altersgemischten Gruppen zwei Plätze angerechnet werden. In der Regel können fünf Kinder unter drei Jahren Plätze in Gruppen Ü3 belegen. Bei der Berechnung des Platzbedarfs wurde die Belegung von Ü3-Plätzen durch Kinder U3 in altersgemischten Gruppen berücksichtigt. 

 

Der Vorsitzende betont, dass weitere Plätze geschaffen werden müssen. Die Bedarfsdeckung des Defizits soll zu einem anderen Zeitpunkt beschlossen werden.

 

Gemeinderat Scherhaufer weist darauf hin, dass man bislang wenig Puffer im Personalbereich für unvorhergesehene Maßnahmen und Krankheitsfälle gehabt hatte.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass es Ziel der Gemeinde Berglen sein muss, möglichst attraktive Arbeitsbedingungen und –plätze zu schaffen. Die Verwaltung wird einen Maßnahmenkatalog ausarbeiten, mit welchen Zusatzleistungen Fachkräfte für Berglen angeworben werden können.