Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB mit der Maßgabe erteilt, dass als Ausgleich für die Inanspruchnahme nicht überbaubarer Grundstücksfläche eine Baulast für die Freihaltung einer Fläche in der Größe des Anbaus innerhalb des Baufensters vom Grundstückseigentümer übernommen wird.

2.         Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 


Auf die Sitzungsvorlage 11/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Nachfolgend erläutert Bauamtsleiter Rabenstein den Sachverhalt anhand der Planunterlagen.