Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
mit der Maßgabe erteilt, dass als Ausgleich für die Inanspruchnahme nicht
überbaubarer Grundstücksfläche eine Baulast für die Freihaltung einer Fläche in
der Größe des Anbaus innerhalb des Baufensters vom Grundstückseigentümer
übernommen wird.
2. Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 11/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Nachfolgend erläutert Bauamtsleiter Rabenstein den Sachverhalt anhand der Planunterlagen.