Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31
Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird erteilt.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin zu.
Auf die Sitzungsvorlage 14/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Der Sachverhalt wird von Bauamtsleiter Rabenstein anhand der Planunterlagen ausführlich vorgestellt.