Gemeinderat Hammer erkundigt sich, ob das alte Schulhaus in Öschelbronn unter Denkmalsschutz stehe. Zur Zeit warden nämlich Veränderungen am Gebäude vorgenommen. Fensteröffnungen werden zugemauert bzw. verkleinert.

 

Bauamtsleiter Rabenstein teilt hierzu mit, dass der Verwaltung nicht bekannt sei, dass das Gebäude unter Denkmalschutz stehe. Vor diesem Hintergrund sind diese Maßnahmen nicht baugenehmigungspflichtig.