Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

Der in der örtlichen Bedarfsplanung für Kinderbetreuungseinrichtungen festgestellte Bedarf an Betreuungsplätzen für Kindertageseinrichtungen wird mit folgenden Maßnahmen gedeckt:

 

  1. Neubau einer dreigruppigen Einrichtung am Standort der ehemaligen Hausmeisterwohnung mit 66 bis 69 Betreuungsplätzen

 

Der Gemeinderat fasst den Beschluss für die Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Hybridbauweise auf dem Grundstück Leharstraße 35 in Oppelsbohm sowie für die öffentliche Ausschreibung nach Vorliegen der Baugenehmigung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Architekten- und Fachplanerleistungen (alle Leistungsphasen) zu beauftragen sowie zeitnah ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt. Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Beseitigung des bestehenden Hausmeisterpavillons zu und ermächtigt die Verwaltung mit dem Abbruch des Gebäudes. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die erforderliche Verlegung der Wasser-, Strom- und Telekomleitung umzusetzen einschließlich der Durchführung der beschränkten Ausschreibung und der Vergabeentscheidung. Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßige Ausgabe bei dem Produktsachkonto 36500101-78710000/100 in Höhe von 90.000 €.

 

  1. Einrichtung eines Naturkindergartens

 

Neben dem Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung wird die Einrichtung eines Naturkindergartens mit einer Betreuungsgruppe angestrebt (20 Ü 3-Betreuungsplätzen je Gruppe). Bei Bedarf und entsprechender Nachfrage könnte das Angebot auf zwei Gruppen erweitert werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Standort für die Einrichtung zu suchen und die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.

 

 

  1. Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Tageselternverein

 

Die Zusammenarbeit mit dem Tageselternverein soll verstärkt und das Angebot in der Kindertagespflege, insbesondere für Kinder unter drei jahren, ausgebaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Tagespflege in anderen geeigneten Räumen zu prüfen und die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.


 

  1. Weiterführung der bestehenden Einrichtungen und Standorte

 

Alle bestehenden Einrichtungen werden mittel- bis langfristig weiterbetrieben. Sofern Betreuungsplätze nicht mehr benötigt werden und einzelne Gruppen geschlossen werden können, entscheidet darüber der Gemeinderat im Zusammenhang mit künftigen Bedarfsplanungen.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 34/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Architektin Ursel Ackermann sowie die Geschäftsführerin der Tageseltern Winnenden und Umgebung e.V. Frau Cornelia Beck und die erste Vorsitzende Frau Leonie König. Nach einer kurzen Einführung in die Thematik erteilt der Vorsitzende das Wort an die mit der Planung des Gebäudes beauftragte Architektin Ackermann, die die aktuell vorliegenden Gebäudeentwürfe ausführlich vorstellt. Anschließend geht sie auf die Kostenschätzung für die nun 3-gruppige Einrichtung ein, die sich nach der Fortschreibung der Herstellungskosten aufgrund der aktuellen Marktsituation (Stand Juni 2022) auf rd. 3.960.000 € beläuft. Außerdem stellt sie die Bedarfskosten vor, die nicht in der Kostenschätzung enthalten sind. Die Erd- und Rohbauarbeiten sind in Abhängigkeit des noch zu erstellenden Baugrundgutachtens zu betrachten. Es ist möglich, dass noch verschiedene Anpassungen vorgenommen werden müssen. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass es nur möglich ist, zeitnahe Kostenberechnungen zu erstellen. Im Augenblick liegt die Genauigkeit der Kostenermittlung bei +/- 40% zwischen der Kostenschätzung und der Kostenfeststellung.

 

Bauamtsleiter Rabenstein dankt Architektin Ackermann für die kurzfristige Ergänzung der Planung für eine zweigruppige Einrichtung um eine weitere Gruppe. Nachdem die dritte Gruppe im aufgefüllten Bereich der alten, teilabgebrochenen Sporthalle zur Ausführung kommen soll, handelt es sich bei den gezeigten Planunterlagen um einen ersten Entwurf. Nach Vorliegen des erwähnten Baugrundgutachtens werden die gewonnenen Erkenntnisse und Vorgaben des Gutachters in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Aufgrund des aktuellen Marktgeschehens (hoher Auftragsbestand der Unternehmen, Engpässe bei Materialverfügbarkeit, volatile Rohstoff- und Energiepreise infolge Ukraine-Krise) und wegen des nicht bekannten Untergrunds muss sich die Architektin hinsichtlich der Angabe der voraussichtlichen Kosten absichern. Vor diesem Hintergrund sind die Baukosten derzeit noch vage.

 

Gemeinderat Hammer nimmt Bezug auf die geplante Photovoltaikanlage, die auf dem Dach der neuen Sporthalle angebracht werden soll. Er gibt zu bedenken, dass es jetzt schon Probleme mit der Belastung des Daches gibt.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass im Zuge der Planung der Photovoltaikanlage auch eine statische Prüfung erfolgen wird. Eine tatsächliche Aussage zur Statik kann also erst getroffen werden, wenn die Planung für die PV-Anlage vorliegt.

 

Gemeinderat Käßer fragt an, ob als Dachform für die Kindertageseinrichtung auch ein Satteldach denkbar sei, sodass die PV-Anlage dann separat auf diesem untergebracht werden könnte. Auch würde ein Satteldach von der Unterhaltung besser abschneiden.

 

Bauamtsleiter Rabenstein informiert, dass die Regelungen des gültigen Bebauungsplans kein Satteldach zulassen. Da die angrenzende Sporthalle ebenfalls mit einem Flachdach ausgeführt wurde, wäre ein Satteldach hier aus städtebaulicher Sicht nicht passend.

 

Architektin Ackermann weist darauf hin, dass die Flachdachbauten früher größtenteils mit Kies belegt waren und dadurch den unterschiedlichen Temperaturen ausgesetzt waren. Die Flachdächer heutzutage werden begrünt. Durch das Substrat wird die Abdichtungsfolie geschützt. Ein Flachdach wird heutzutage nicht mehr als problematisch angesehen.

 

Gemeinderat Haller vertritt die Auffassung, dass das Projekt nun angegangen werden müsse. Man habe den Neubau einer weiteren Einrichtung in der Vergangenheit eher kritisch gesehen und daher die weitere Planung zunächst nicht befürwortet. Nun aber bleibe der Gemeinde aufgrund der vorliegenden Kinderzahlen keine andere Möglichkeit. Er befürwortet die aus seiner Sicht sehr gelungene Planung von Architektin Ackermann. Bedenken hat er jedoch wegen des Personalbedarfs.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart dankt Architektin Ackermann und betont, dass es wichtig ist, nun schnellstmöglich mit der Umsetzung des Projekts zu beginnen.

 

Bezüglich einer Anfrage von Gemeinderat Kraus zur Nutzungsfläche der künftigen PV-Anlage teilt Bauamtsleiter Rabenstein mit, dass diesbezüglich aktuell noch keine konkreten Daten vorliegen. Ein entsprechendes Ingenieurbüro soll mit der Planung der Anlage und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung beauftragt werden. Bei der Festlegung der Leistungsfähigkeit werden neben der Wirtschaftlichkeit auch die finanziellen Mittel, die die Gemeinde investieren möchte, entscheidend sein.

 

Nachfolgend informiert Hauptamtsleiterin Ehmann über die Möglichkeit der Einrichtung eines Naturkindergartens.

 

Der Vorsitzende betont, dass dieser keinen Ersatz, sondern eine gute Ergänzung zu dem Angebot, wozu die Gemeinde verpflichtet darstellt.

 

Gemeinderat Hammer begrüßt die Einrichtung eines Naturkindergartens, für ihn wäre auch eine zweite Gruppe denkbar.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart erkundigt sich, ob spezielle Zusatzqualifikationen des Betreuungspersonals notwendig ist und ob dies nicht eine gewisse Konkurrenz zu den Fachkräften darstellt. Eine Zusammenarbeit bzw. Abstimmung mit dem Waldkindergarten hält sie für notwendig.

 

Hauptamtsleiterin Ehmann versichert, dass dies auch das Ziel der Verwaltung sei.

 

Von Seiten des Vereins Tageseltern Winnenden und Umgebung e.V. stellt die Geschäftsführerin Frau Cornelia Beck die Kindertagespflege und die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Friz nimmt ab 19.51 Uhr an der Sitzung teil.

 

Der Vorsitzende betont, dass auch dieses Angebot als Ergänzung zu den anderen Angeboten zu sehen ist.

 

Gemeinderat Scherhaufer fragt an, warum die Nachfrage in Berglen nicht so groß sei.

 

Frau Beck teilt hierzu mit, dass die Nachfrage schon da sei, man aber qualifiziertes Personal benötige. Die Anforderungen und Vorgaben diesbezüglich sind in den letzten zwei bis drei Jahren deutlich gestiegen, die Geldleistungen hingegen nicht. Hilfe könne die Gemeinde mit einem Mietzuschuss, einer Platzpauschale oder bei der Ausstattung geben.

 

Zu einer Nachfrage von Gemeinderätin Dr. Reichart teilt Frau Beck mit, dass TigeR nicht über die Fachaufsicht der Gemeinde, sondern über den Tageselternverein läuft.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart befürwortet, dass man sich mit dieser Thematik weiter beschäftigt, das Konzept von TigeR sieht sie jedoch in einigen Punkten kritisch.

 

Gemeinderat Kraus befürwortet, dass mehrere Varianten verfolgt werden sollen.

 

Zur Nachfrage von Gemeinderat Haller bzgl. der Betreuung am Wochenende teilt Frau Beck mit, dass dies nur in speziellen Ausnahmefällen gemacht wird.