Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Vortrag von Herrn Bay zum Thema der Straßenbeleuchtung und deren Auswirkungen auf die Umwelt.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Vertrag mit der Süwag Energie AG bzw. der Syna GmbH über die genannten Leistungen zur Lieferung und Montage von Lichtmasten und Leuchtkörpern sowie den notwendigen Verlegungs- und Anschlussmaßnahmen für die Straßenbeleuchtung im Baugebiet Pfeiferfeld abzuschließen, sobald dies in Hinblick auf den Ausführungszeitraum möglich ist.

 

  1. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Herstellung der Straßenbeleuchtung sind im Gemeindehaushalt 2023 / 2024 vorzusehen.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 37/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Anhand einer PowerPoint-Präsentation macht Herr Bay von der Syna Ausführungen zur Straßenbeleuchtung im Allgemeinen, was die Ausrichtung von Straßenleuchten, die Lichtfarben und eine insektenfreundliche Straßenbeleuchtung angeht, und im Besonderen zu den Bestimmungen des neuen Naturschutzrechts. Ferner präsentiert er die für das Baugebiet Pfeiferfeld vorgesehenen Leuchtkörper mit einer Lichtfarbtemperatur von 3.000 Kelvin.

 

Gemeinderat Haller fasst zusammen, dass dies bedeute, dass zukünftige Leuchtkörper mit 3.000 Kelvin auszustatten sind und bestehende Leuchten bis zum Jahr 2030 umgerüstet werden müssen. Zur Nachfrage bezüglich der Haltbarkeit von LED-Leuchten teilt Herr Bay mit, dass von ca. 25 Jahren ausgegangen wird.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass im Moment gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist, dass neue LED-Leuchten, u.a. aufgrund der Lichtfarbe, die erst vor einiger Zeit im Zuge einer geförderten Umrüstung der Straßenbeleuchtung ausgetauscht wurden, bis zum Jahr 2030 tatsächlich nochmals ersetzt werden müssen. Herr Bay bestätigt dies und sieht bei der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Berglen daher wegen der angesprochenen neuen naturschutzrechtlichen Regelungen in Baden-Württemberg keinen Handlungsbedarf. Er berichtet, dass kürzlich noch in einer anderen Kommune eine Umrüstung auf LED-Leuchten mit 4.000 Kelvin erfolgt ist. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass das Land in den nächsten Jahren hier nochmals Änderungen bzw. Klarstellungen vornehmen oder eine bundesweit gültige Rechtsgrundlage beschlossen wird. 

 

Gemeinderat Haller möchte wissen, wie es sich verhält, wenn bestehende 4.000 Kelvin-Leuchtmittel kaputtgehen und ausgetauscht werden müssen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erklärt, dass künftig nicht mehr die bekannten Straßenleuchten (Firmen Kaiser und Lunux) zum Einsatz kommen, sondern neue LED-Leuchten mit 3.000 Kelvin. Man müsse vor diesem Hintergrund damit leben, dass es unterschiedliche Lichtfarben bei der Straßenbeleuchtung geben wird. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, einzelne Leuchten aus anderen Straßenabschnitten oder –zügen untereinander zu tauschen. Dies sei aber mit einem entsprechenden Aufwand verbunden.

 

Herr Bay empfiehlt, dass man, wenn möglich, in einer Straße bei der gleichen Lichtfarbe bleiben sollte.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart erkundigt sich, wie weit die Technik in Bezug auf Bewegungsmelder ist.

 

Herr Bay informiert, dass die Möglichkeiten nahezu grenzenlos seien. Letztendlich ist es eine Frage des Budgets bzw. des Invests der Gemeinde und der Kosten/Nutzen-Abwägung. Bei der Straßenbeleuchtung machen reine Bewegungsdetektoren jedoch wenig Sinn.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart spricht das Wohngebiet Pfeiferfeld an und möchte wissen, ob es hier Sinn machen würde, Leuchten mit Bewegungsdetektoren auszurüsten.

 

Herr Bay erklärt, dass der Einsatz von Bewegungsdetektoren in erster Linie auf gering frequentierten Straßen und Wegen Sinn mache. In Wohngebieten sei dies eher unüblich. Das ständige Aus- und Anschalten (“Lichtorgel”) der Straßenbeleuchtung würde von den Anwohnern im Wohngebiet als störend empfunden. Zudem sei es, wie oft angeregt, auch nicht zulässig, jede zweite Leuchte auszuschalten.

 

Zur Nachfrage von Gemeinderat Kraus bezüglich der Verwendung von Solarpaneelen führt Herr Bay aus, dass die Kapazität der Akkus für die Straßenbeleuchtung hierfür nicht ausreichen würde. Vorstellbar wäre dies eher bei der Beleuchtung eines Radwegs ohne Netzanschluss.

 

Bauamtsleiter Rabenstein nimmt Bezug auf die Leuchten an der Bushaltestelle am Ortseingang von Reichenbach und am Treppenaufgang zur Kita Rappelkiste in Oppelsbohm, die mit Solarpanelen ausgestattet sind. Der Einsatz von Solarleuchten sei hier sehr sinnvoll gewesen, da an den genannten Stellen kein Netzanschluss vorhanden ist und dieser auch nur mit entsprechendem Aufwand hergestellt werden könnte.

 

Herr Bay informiert die Mitglieder des Gemeinderats darüber, dass die Syna einige Leuchten im Gemeindegebiet hinsichtlich ihrer Dimmbarkeit überprüft habe. Diese stammen aus unterschiedlichen Bauabschnitten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Lampen, die ein Vorschaltgerät in der Leuchte haben, auf 50% automatisch gedimmt werden.

 

Zur Nachfrage von Gemeinderat Käßer teilt Herr Bay mit, dass die vorgeschlagenen Leuchtkörper für das Gebiet Pfeiferfeld in insgesamt drei Phasen dimmbar sind. So werden die Randbereiche mit 16,5 Watt beleuchtet, der Ringbereich mit 20 Watt und der Einfahrtsbereich mit der höchsten Stufe von 25 Watt. Die Einstellungen können aber auch später noch direkt am jeweiligen Leuchtkopf verändert werden.