Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB erteilt.

2.         Das Einvernehmen der Gemeinde für die wasserrechtliche Genehmigung auf Grund der Lage im Hochwassergefahrengebiet des Buchenbachs wird unter der Voraussetzung erteilt, dass von der unteren Wasserbehörde keine andere Weisung ergeht.

3.         Die Gemeinde erklärt sich einverstanden, für die Zufahrt zum Flst.Nr. 71/8 über das Flst.Nr. 72 der Gemeinde eine Baulast zu übernehmen.

4.         Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

  


Auf die Sitzungsvorlage 17/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Anhand der Planunterlagen erläutert Bauamtsleiter Rabenstein ausführlich den Sachverhalt.