Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.    Das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauanträgen

-         Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Nelkenstraße 21, Flst.Nr. 82/2

-          Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Nelkenstraße 21/1, Flst.Nr. 82/1

-          Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Nelkenstraße 21/3, Flst.Nr. 82 in Öschelbronn

gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

2.    Es ist jeweils eine dezentrale Niederschlagsentwässerung vorzusehen Sollte dies nicht möglich sein, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

3.    Die Gemeinde stimmt den Bauvorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.

4.    Der Bau- und Umweltausschuss macht die Schaffung eines Stellplatzes außerhalb des Garagenraumes bei Gebäude Nelkenstraße 21, Flst. 82/2 zur Auflage.

 


Auf die Sitzungsvorlage 18/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Anhand der Planunterlagen erläutert Bauamtsleiter Rabenstein ausführlich den Sachverhalt. Er führt ergänzend aus, dass im Prozess der Baugenehmigung für die Doppelhaushälfte Nelkenstraße 21 eine Umplanung im Bereich des Balkons stattgefunden hat und stellt diese anhand einer Visualisierung dar.

 

Gemeinderätin Höflich nimmt Bezug auf die Photovoltaikpflicht und erkundigt sich, ob eine derartige Anlage jetzt nicht zwingend vorgeschrieben sei.

 

Bauamtsleiter Rabenstein teilt mit, dass diese Vorschrift Gültigkeit habe, wenn der Bauantrag nach dem 01.05.2022 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sei. Bei der Beurteilung des Bauantrags nach § 34 BauGB ist von der Gemeindeverwaltung jedoch lediglich zu prüfen, ob sich das geplante Vorhaben mangels konkretisierender Regelungen und Bestimmungen in die Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Eine Zuständigkeit für die Gemeinde hinsichtlich einer PV-Anlage ist nicht gegeben. Diese Bauvorlagenprüfung erfolgt durch die Baurechtsbehörde beim Landratsamt.

 

Gemeinderat Hammer tut sich schwer mit der Parkplatzsituation bei der geplanten Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Nelkenstraße 21. Der geplanten Garage mit Stellplatz vor dem Garagenraum kann er so nicht zustimmen. Aufgrund der beengten Situation ist zu erwarten, dass die Fahrzeuge auf der Straße abgestellt werden.

 

Bauamtsleiter Rabenstein gibt Gemeinderat Hammer Recht. Er schlägt vor, den Beschlussantrag dahingehend zu ergänzen, dass die Schaffung eines Stellplatzes außerhalb des Garagenraumes vom Bau- und Umweltausschuss zur Auflage gemacht wird.

 

Nachfolgend wird über den in Ziff. 4 ergänzten Beschlussantrag abgestimmt.