Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.    Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

 

2.    Das Einvernehmen der Gemeinde für die wasserrechtliche Genehmigung auf Grund der Lage im Hochwassergefahrengebiet wird unter der Voraussetzung erteilt, dass von der unteren Wasserbehörde keine andere Weisung ergeht.

 

3.  Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 22/2022 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Anhand der Planunterlagen erläutert Bauamtsleiter Rabenstein den Bauantrag ausführlich und verweist insbesondere auf die Zufahrt zum Baugrundstück, welche in einem Schenkungsvertrag festgelegt wurde. Dieses Überfahrtsrecht muss nun öffentlich-rechtlich durch eine Baulast auf die betroffenen Grundstücke gesichert werden. Er geht zudem auf die Festsetzungen in der Hochwassergefahrenkarte ein.