Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt einstimmig:
1.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird
erteilt.
2.
Das Einvernehmen der Gemeinde für die
wasserrechtliche Genehmigung auf Grund der Lage im Hochwassergefahrengebiet
wird unter der Voraussetzung erteilt, dass von der unteren Wasserbehörde keine
andere Weisung ergeht.
3. Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben
auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 22/2022 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Anhand der Planunterlagen erläutert Bauamtsleiter Rabenstein den Bauantrag ausführlich und verweist insbesondere auf die Zufahrt zum Baugrundstück, welche in einem Schenkungsvertrag festgelegt wurde. Dieses Überfahrtsrecht muss nun öffentlich-rechtlich durch eine Baulast auf die betroffenen Grundstücke gesichert werden. Er geht zudem auf die Festsetzungen in der Hochwassergefahrenkarte ein.