Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Durchführung der Waldkalkung im Gemeindewald Berglen zu. Das Forstamt Rems-Murr-Kreis wird mit der Durchführung der Kalkung (insbesondere Erstellung Förderantrag, Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme, Durchführung der Kalkung, Rechnungsprüfung, Information der Bevölkerung) beauftragt.

 


Auf die SItzungsvorlage 47/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt Revierförster Grass und Herrn Dölker vom Forstamt Rems-Murr-Kreis.

 

Herr Dölker, der beim Forstamt Hauptverantwortlicher für die Bodenschutzkalkung ist, erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation das Thema Waldkalkung allgemein und konkret für Berglen. Er geht dabei auf die Flächen und die Kosten für die Gemeinde ein.

 

Gemeinderat Höflich nimmt Bezug auf den Waldkindergarten und erkundigt sich, welche Nachteile dieser durch die Waldkalkung zu erwarten hat.

 

Herr Grass teilt hierzu mit, dass die Waldkalkung im Gebiet Hohenrain mit dem Hubschrauber aufgebracht wird. Er geht von einer Dauer von ein bis zwei Tagen aus. Die Kalkablagerungen auf Boden und Blättern werden mit dem ersten Regen abgewaschen. Das ausgebrachte Material ist ungefährlich für Menschen und Tiere, kann jedoch örtlich zu einer Staubbelastung führen.

 

Zur Nachfrage von Gemeinderätin Aigner teilt Herr Grass mit, dass die aktuelle Kostenschätzung von ca. 110.000 € netto ausgeht. Der Eigenanteil für die Gemeinde beträgt 10%.

 

Gemeinderat Haller möchte wissen, ob es sich bei der geplanten Waldkalkung um eine einmalige Sache handelt.

 

Herr Dölker informiert, dass es vorerst eine einmalige Aktion bleiben wird und man die Auswirkungen der Kalkung auf den Wald abwarten wird.

 

Revierförster Grass verweist auf Erfahrungswerte aus dem Schwarzwald. Die Wirkung der Kalkung flacht nach ca. 30 Jahren ab. Eine Wiederholung der Kalkung wäre dann eventuell notwendig.

 

Gemeinderat Hammer nimmt Bezug auf die Waldflächen in Öschelbronn und Stöckenhof und erkundigt sich, ob diese auch gekalkt werden.

 

Herr Dölker weist darauf hin, dass eine Mindestfläche von 20 ha für die Kalkung notwendig ist. Zudem wird die Kalkung nur im Gemeindewald durchgeführt.

 

Ergänzend führt Revierförster Grass aus, dass Berglen viele kleine Distrikte hat. Zudem gibt es sehr viele Ausschlussgründe für Flächen, die nicht gekalkt werden dürfen. So werden beispielsweise Lebensräume wie Gewässer, Naturschutzgebiete und Biotope von der Maßnahme ausgeschlossen.

 

Die Durchführung der Kalkungsmaßnahme ist im Sommer / Herbst vorgesehen.