Mit 13 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen fasst der Gemeinderat den Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen (siehe Anlage).

 


Auf die Sitzungsvorlage 50/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Hauptamtsleiterin Ehmann erläutert den Sachverhalt.

 

Der Vorsitzende ist der Auffassung, dass mittelfristig Überlegungen hinsichtlich des Kostendeckungsgrads bei den Kindertageseinrichtungen notwendig sind.

 

Gemeinderätin Rommel verweist auf die Aussprache innerhalb der Fraktion bezüglich der prozentualen Erhöhung. Die pauschale Anhebung der Sätze führt dazu, dass diejenigen, die bislang schon viel zahlen, künftig noch deutlich mehr aufwenden müssen, während die Steigerung bei denen, die bislang wenig zahlen, wenig ausmache. Die Schere gehe immer weiter auseinander. Sie kann sich daher den Ausführungen von Bürgermeister Niederberger anschließen und bittet darum, den Kostendeckungsgrad und die Sozialstaffelung im nächsten Jahr zu thematisieren.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart führt für die SPD-Fraktion aus, dass die Sozialstaffelung grundsätzlich sehr begrüßt wird. Auch sieht sie das Dilemma mit hoher Inflation und hohen Belastungen sowie die Problematik der Kostensteigerungen und der hohen Personalausgaben. Dennoch wird sie einer Erhöhung der Kindergartengebühren nicht zustimmen, da sie der Auffassung ist, dass die Kinderbetreuung ein für alle gleich zugängliches und kostenloses Bildungsangebot sein sollte und es hier einer landesweiten Lösung bedarf. Sie richtet einen Appell an die Landesregierung, sich diesem Thema zu widmen.

 

Gemeinderätin Höflich bittet darum, sich im nächsten Jahr nicht erst kurz vor der Sommerpause mit der Erhöhung der Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr zu befassen, sondern bereits frühzeitig im Frühjahr.

 

Hauptamtsleiterin Ehmann weist darauf hin, dass die Trägerverbände erst jetzt mit der gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge auf die Gemeinde zugekommen sind, daher die Behandlung in heutiger Sitzung. Sofern das Thema jedoch grundsätzlich besprochen werden soll, kann dies durchaus zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.

 

Gemeinderätin Aigner schlägt dieses Thema zur Beratung in der nächsten Klausurtagung vor.