Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass das Vorhaben privilegiert ist.

2.    Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Vorlage BUA/025/2022 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Baugesuch. Geplant ist der Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle. Die Mehrzweckhalle werde ein Satteldach mit einer Neigung von 8° haben. Aufgrund des ansteigenden Geländes betrage die Traufhöhe auf der Nordostseite bis zu 5,90 m, auf der Südwestseite ca. 6,30 m. Die Firsthöhe liege auf der Südwestseite bei ca. 7,40 m. Die Baugrundstücke befinden sich im Außenbereich von Oppelsbohm und werden nach § 35 BauGB beurteilt. Vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung geht das Landwirtschaftsamt nach einer telefonischen Rückmeldung von einer Privilegierung des Bauvorhabens aus. Die Eingrünung wird noch vom Landratsamt, Amt für Umweltschutz geprüft. Vorbehaltlich der Prüfung durch das LRA hat die Verwaltung keine Einwände gegen das Bauvorhaben.

 

Gemeinderat Frey fragt, ob eine Photovoltaikanlage vorgeschrieben sei.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erklärt, dass die Ausrichtung des Gebäudes nach Süden sei. Eine Photovoltaikanlage sei derzeit nicht geplant und müsse nachgereicht werden.

 

Gemeinderätin Höflich möchte wissen, ob diese PH-Anlage im Amtsblatt ausgeschrieben werden könne zum Zweck der Vermietung, wenn der Eigentümer des Gebäudes diese nicht selbst nutzen wolle.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläuert, dass sich die Gemeinde bei solch einem Sachverhalt nicht beteiligen werde. Auch die Beleihung des Grundstückes spiele dabei eine Rolle. Voraussetzung sei, dass der Bauherr damit einvestanden wäre.

 

Bürgermeister Niederberger erklärt, dass die Anbringung von Photovoltaikanlagen auch bei öffentlichen Gebäuden geprüft werde.