Sitzung: 20.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Vorlage: BUA/026/2022
Der Bau- und Umweltausschuss fasst
mit 9 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme folgenden Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB mit der Maßgabe erteilt, dass es sich bei dem
Gewerbebetrieb um einen nicht störenden Gewerbebetrieb gemäß § 4 BauNVO
handelt.
2. Es ist
jeweils eine dezentrale Niederschlagsentwässerung vorzusehen. Sollte dies nicht
möglich sein, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
3. Sollte
für das Gewerbe mehr als ein Stellplatz erforderlich sein, ist die
entsprechende Anzahl an Stellplätzen unter Berücksichtigung des
Stellplatzschlüssels der Gemeinde auf dem Grundstück herzustellen.
4. Die
Gemeinde stimmt den Bauvorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das vorliegende Baugesuch.
Geplant sei ein sehr modernes Einfamilienhaus mit Satteldach und einer
Neigung von 35°. Die Giebelseite werde verglast. PV-Module sind eingetragen,
die jetzt Pflicht geworden seien. Außerdem sei ein Teich vorgesehen. Die geplante
Halle habe ebenfalls ein Satteldach mit einer Neigung von 38°. Der Eingang
erfolge über die westliche Gebäudeseite. Zudem werden im Süden und Osten
Rolltore geplant. Östlich der Halle sind 2 Stellplätze und westlich 1
Stellplatz vorgesehen. Das Baugrundstück liege nicht im Geltungsbereich eines
Bebauungsplan. Außerdem berichtet Herr Rabenstein, dass derzeit beim
Landratsamt Rems-Murr, Amt für Umweltschutz eine Prüfung erfolge, da sich das
Baugrundstück in einem allgemeinen Wohngebiet befinde. Geplant sei eine
Werkstatt für Rennwagen. Gemäß § 4 Benutzungsverordnung könne in allgemeinen
Wohngebieten keine störenden Gewerbebetriebe zugelassen werden. Der
Stellplatzschlüssel der Gemeinde sei erfüllt, sofern für das Gewerbe nur ein
Stellplatz erforderlich sei. Sollte dies nicht der Fall sein, muss auf dem
Grundstück die entsprechende Anzahl an Stellplätzen hergestellt werden. Der
Beschlussvorschlag wurde entsprechend den derzeit vorliegenden Angaben
formuliert. Gemeinderat Hammer erklärt, dass ihm die Zustimmung sehr schwer falle. Das Wohnhaus habe einen Teich, der als Schwimmteich ausgelegt werden könne. Außerdem werde die Halle nur mit einem Stellplatz ausgewiesen. Er habe die Sorge, dass alle anderen Autos dann auf der Straße abgestellt werden. Bauamtsleiter Rabenstein sagt, dass das Baugebiet jünger als der B-Plan sei. Als Gemeinde habe man keine weiteren Möglichkeiten. Bürgermeister Niederberger informiert, dass die angrenzenden Grundstücke unterschiedlichen Bestimmungen bzw. Maßgaben unterliegen. Gemeinderat Hammer sagt, dass es den angrenzenden Nachbarn sehr schwer fällt, keine Bedenken zu haben. Die Bedenken bestehen in erster Linie wegen dem Lärn. Gemeinderat Haller fragt, ob dieses Grundstück privilegiert werde. Er bedauert, dass die Gemeinde keinen direkten Einfluss habe. Bürgermeister Niederberger erklärt, dass das Grundstück vom damaligen Eigentümer so verkauft wurde. Gemeinderätin Höflich möchte wissen, ob das Haus trotzdem gebaut werde, wenn die Halle nicht genehmigt werden sollte. Bürgermeister Niederberger sagt, dass die Gemeinde davon ausgehe. |