Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Der Bau- und Umweltausschuss fasst mit 9 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme folgenden Beschluss:

 

1.    Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB mit der Maßgabe erteilt, dass es sich bei dem Gewerbebetrieb um einen nicht störenden Gewerbebetrieb gemäß § 4 BauNVO handelt.

2.    Es ist jeweils eine dezentrale Niederschlagsentwässerung vorzusehen. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

3.    Sollte für das Gewerbe mehr als ein Stellplatz erforderlich sein, ist die entsprechende Anzahl an Stellplätzen unter Berücksichtigung des Stellplatzschlüssels der Gemeinde auf dem Grundstück herzustellen.

4.    Die Gemeinde stimmt den Bauvorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Vorlage BUA/026/2022 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das vorliegende Baugesuch. Geplant sei ein sehr modernes Einfamilienhaus mit Satteldach und einer Neigung von 35°. Die Giebelseite werde verglast. PV-Module sind eingetragen, die jetzt Pflicht geworden seien. Außerdem sei ein Teich vorgesehen. Die geplante Halle habe ebenfalls ein Satteldach mit einer Neigung von 38°. Der Eingang erfolge über die westliche Gebäudeseite. Zudem werden im Süden und Osten Rolltore geplant. Östlich der Halle sind 2 Stellplätze und westlich 1 Stellplatz vorgesehen. Das Baugrundstück liege nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplan. Außerdem berichtet Herr Rabenstein, dass derzeit beim Landratsamt Rems-Murr, Amt für Umweltschutz eine Prüfung erfolge, da sich das Baugrundstück in einem allgemeinen Wohngebiet befinde. Geplant sei eine Werkstatt für Rennwagen. Gemäß § 4 Benutzungsverordnung könne in allgemeinen Wohngebieten keine störenden Gewerbebetriebe zugelassen werden. Der Stellplatzschlüssel der Gemeinde sei erfüllt, sofern für das Gewerbe nur ein Stellplatz erforderlich sei. Sollte dies nicht der Fall sein, muss auf dem Grundstück die entsprechende Anzahl an Stellplätzen hergestellt werden. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend den derzeit vorliegenden Angaben formuliert.

 

Gemeinderat Hammer erklärt, dass ihm die Zustimmung sehr schwer falle. Das Wohnhaus habe einen Teich, der als Schwimmteich ausgelegt werden könne. Außerdem werde die Halle nur mit einem Stellplatz ausgewiesen. Er habe die Sorge, dass alle anderen Autos dann auf der Straße abgestellt werden.

 

Bauamtsleiter Rabenstein sagt, dass das Baugebiet jünger als der B-Plan sei. Als Gemeinde habe man keine weiteren Möglichkeiten.

 

Bürgermeister Niederberger informiert, dass die angrenzenden Grundstücke unterschiedlichen Bestimmungen bzw. Maßgaben unterliegen.

 

Gemeinderat Hammer sagt, dass es den angrenzenden Nachbarn sehr schwer fällt, keine Bedenken zu haben. Die Bedenken bestehen in erster Linie wegen dem Lärn.

 

Gemeinderat Haller fragt, ob dieses Grundstück privilegiert werde. Er bedauert, dass die Gemeinde keinen direkten Einfluss habe.

 

Bürgermeister Niederberger erklärt, dass das Grundstück vom damaligen Eigentümer so verkauft wurde.

 

Gemeinderätin Höflich möchte wissen, ob das Haus trotzdem gebaut werde, wenn die Halle nicht genehmigt werden sollte.

 

Bürgermeister Niederberger sagt, dass die Gemeinde davon ausgehe.