Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB erteilt.
2.
Die
Gemeinde stimmt den Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
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Bauamtsleiter
Rabenstein informiert über das Baugesuch und erläutert die Ansichten. Das
Gebäude bekomme eine sehr moderne Klinkerfassade. Er weist auf die gelbe Linie
in den Zeichnungen hin. Diese Linie zeige das abgerissene Gebäude. Das neue
Gebäude werde kleiner. Gemäß § 34 bestehe keine Bedenken wegen Einfügung und
Kubatur; außerdem passe das Gebäude sehr gut auch in den Straßenverlauf. Es
bestehen keine weiteren Fragen.