Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

2.         Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 

  


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 28/2022 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Anhand der Planunterlagen erläutert Bauamtsleiter Rabenstein das geplante Vorhaben ausführlich.

 

Zur Nachfrage von Gemeinderat Walter führt Bauamtsleiter Rabenstein aus, dass voraussichtlich ab 2023 bei größeren Veränderungen im Dachbereich eine Phohovoltaikanlage verpflichtend ist.

 

Zu einer weiteren Anfrage von Gemeinderat Haller teilt Bauamtsleiter Rabenstein mit, dass das Gebäude im Jahr 1957 als Wohngebäude genehmigt wurde. Eine Nutzungsänderung ist daher nicht notwendig.