Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Nachfolgend fasst der Gemeinderat mit 13 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen den Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die Erschließung des Baugebiets „Pfeiferfeld“ in Steinach sowie für eine Erdauffüllung mit Stützmauer auf dem Gebiet des künftigen Neubaus des kommunalen Bauhofs am Gewerbegebiet Erlenhof II.

 

  1. Der Vorsitzende wird ermächtigt, alle für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Fachplanungsleistungen zu beauftragen.

 

  1. Die für die Finanzierung der Baumaßnahmen notwendigen Haushaltsmittel sind in den Haushalten der Jahre 2023, 2024 und 2025 vorzusehen.

 

  1. Die beitragsfähigen Erschließungskosten für die erstmals herzustellenden Erschließungsanlagen

1.            Kastanienstraße (bis zur dunkelgrünen Linie)

2.            Robinienstraße (bis zur dunkelgrünen Linie)

3.            Eschenweg

4.            Douglasienweg (bis zur dunkelgrünen Linie)

5.            Zedernweg

werden gemäß § 37 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) zusammengefasst ermittelt. Die einzelnen Erschließungsanlagen sind in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt (Übersichtsplan Abrechnungseinheit „Pfeiferfeld“). Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

    


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 68/2022 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Herr Rebmann vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann geht nachfolgend anhand der Planunterlagen ausführlich auf die geplanten Erschließungsmaßnahmen im Neubaugebiet Pfeiferfeld und die vorgesehene Erdauffüllung mit Stützmauer im Gewerbegebiet Erlenhoff II ein.

Er weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Erschließung des Neubaugebiets über die K 1872 mit neuer Linksabbiegespur hin. Der Fußgängerverkehr wird hingegen über die Kiefern- und Tannenstraße in den Ort erfolgen. Diese Wege sind jedoch durch Poller gesichert, sodass kein Schleichverkehr vom Neubaugebiet über die angrenzende Bebauung möglich ist.

Abschließend geht Herr Rebmann auf die Kosten für die Erschließung und den Bauzeitenplan ein. Die Gesamtaufwendungen liegen bei ca. 5 Mio. €. Die Fertigstellung der Erschließung ist bis 31.03.2025 prognostiziert.

 

Anschließend beantwortet Herr Rebmann verschiedene Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats. Die Bauplätze im Neubaugebiet Pfeiferfeld werden voll erschlossen veräußert. Die im Kaufpreis enthaltenen Erschließungsbeiträge müssen jedoch im Haushalt der Gemeinde intern verrechnet werden. Zur Vereinfachung der Berechnung der Erschließungsbeiträge wird daher eine Abrechnungseinheit gebildet. Zum angesprochenen Regenrückhaltebecken führt Herr Rebmann aus, dass die Drosselmenge bei 210 l/s liegt. Das Regenrückhaltebecken ist notwendig, um die Spitzen zu kappen und die darüberliegende Wassermenge zurückzuhalten. Das Straßenflächenwasser wird über den Oberflächenwasserkanal abgeleitet.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderat Walter zum Ablauf der Erschließungsmaßnahmen teilt Bauamtsleiter Rabenstein mit, dass mit der Baustelle im Norden des Baugebiets begonnen werden soll (Straßenbauarbeiten und Leitungsverlegungen an der K 1872). Da aktuell das ausführende Unternehmen noch nicht feststeht und daher auch der Erschließungsablauf im Gebiet noch festzulegen ist, kann zum konkreten Baustellenverkehr im bestehenden Baugebiet noch keine endgültige Aussage getroffen werden. Die Belastung der Anwohner soll jedoch so gering wie möglich gehalten werden.