Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Anpassung örtlicher
Satzungen an § 2b UStG gemäß der Anlage.
Auf die Sitzungsvorlage 69/2022 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Kämmerer Schreiber erläutert nachfolgend den Sachverhalt.