Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der örtlichen
Benutzungsordnungen an § 2b UStG zum 01.01.2023 gemäß der Anlage.
Auf die Sitzungsvorlage 70/2022 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Kämmerer Schreiber erläutert den Sachverhalt.