Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der örtlichen Benutzungsordnungen an § 2b UStG zum 01.01.2023 gemäß der Anlage.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 70/2022 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Kämmerer Schreiber erläutert den Sachverhalt.