Sitzung: 29.11.2022 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV/077/2022
Mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Dem Gemeinderat liegen die Gebührenkalkulation der Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2023-2024
vollständig vor. Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulationen
einschließlich des Erläuterungstextes und der Verteilerschlüssel zu Eigen und beschließt
sie komplett.
Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und
Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.
Insbesondere werden folgende Beschlüsse getroffen:
1.
Der
Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH
vom 16. November 2022 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der
Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
2.
Dem
vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2023 bis
31.12.2024 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf
einen noch längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein
Gebrauch gemacht.
3.
Die
der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge
sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der kalkulatorischen
Verzinsung werden aus dem fortgeschriebenen Anlagenachweis der Gemeinde, Stand
31.12.2020 bis 31.12.2024 (Anlage VIII. Seiten 26 bis 35), übernommen.
4.
Der
kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf 3,00 %
festgesetzt.
5.
Die
Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des
gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.
6.
Der
Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung
bzw. Schmutzwassergebühr eine Menge von 273.000 m³ jährlich.
7.
Für
die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die
abflussrelevante Fläche in Höhe von 539.000 m² jährlich festgesetzt.
8.
Der
Gemeinderat beschließt die Festsetzung des Straßenentwässerungs-kostenanteils
(Seite 15) in Höhe der in Anlage „VI. Verteilerschlüssel“ (Seite 24) der
Gebührenkalkulation 2023-2024 aufgeführten, den jeweiligen auf den Seiten 16
bis 23 der Gebührenkalkulation festgelegten Schlüsseln entsprechenden,
Prozentsätze.
9.
Der
Gemeinderat beschließt die auf den Seiten 16 bis 23 der Gebührenkalkulation
2023-2024 festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils in Anlage
„VI. Verteilerschlüssel“ (Seite 24) der Kalkulationen aufgeführten,
Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche
Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung.
10.
Der
Gemeinderat beschließt die Verrechnung der Überdeckungen aus den
Haushaltsjahren 2018-2020 und deren Ausgleich wie in Anlage VII (Seite 25)
dargestellt vorzunehmen.
11.
Der
Gemeinderat setzt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 folgende Gebühr fest:
Schmutzwasserbeseitigung 2,92
€/m³
Niederschlagswasserbeseitigung 0,64
€/m²
Auf die Sitzungsvorlage 77/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Der stellvertretende Kämmerer Kisa erläutert nachfolgend den Sachverhalt ausführlich