Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 1

Mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

Dem Gemeinderat liegen die Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2023-2024 vollständig vor. Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulationen einschließlich des Erläuterungstextes und der Verteilerschlüssel zu Eigen und beschließt sie komplett.

 

Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.

 

Insbesondere werden folgende Beschlüsse getroffen:

 

1.        Der Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH vom 16. November 2022 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.

 

2.        Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

 

3.        Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung werden aus dem fortgeschriebenen Anlagenachweis der Gemeinde, Stand 31.12.2020 bis 31.12.2024 (Anlage VIII. Seiten 26 bis 35), übernommen.

 

4.        Der kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf 3,00 % festgesetzt.

 

5.        Die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.

 

6.        Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr eine Menge von 273.000 m³ jährlich.

 

7.        Für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von 539.000 m² jährlich festgesetzt.

 

8.        Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung des Straßenentwässerungs-kostenanteils (Seite 15) in Höhe der in Anlage „VI. Verteilerschlüssel“ (Seite 24) der Gebührenkalkulation 2023-2024 aufgeführten, den jeweiligen auf den Seiten 16 bis 23 der Gebührenkalkulation festgelegten Schlüsseln entsprechenden, Prozentsätze.

 

9.        Der Gemeinderat beschließt die auf den Seiten 16 bis 23 der Gebührenkalkulation 2023-2024 festgelegten Schlüssel und die diesbezüglichen, jeweils in Anlage „VI. Verteilerschlüssel“ (Seite 24) der Kalkulationen aufgeführten, Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung.

 

10.    Der Gemeinderat beschließt die Verrechnung der Überdeckungen aus den Haushaltsjahren 2018-2020 und deren Ausgleich wie in Anlage VII (Seite 25) dargestellt vorzunehmen.

 

11.    Der Gemeinderat setzt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 folgende Gebühr fest:

 

         Schmutzwasserbeseitigung                                             2,92 €/m³

 

Niederschlagswasserbeseitigung                  0,64 €/m²

  


Auf die Sitzungsvorlage 77/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der stellvertretende Kämmerer Kisa erläutert nachfolgend den Sachverhalt ausführlich