Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

1.              Der Gebührenkalkulation von Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH vom 17. November 2022 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße.

2.              Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

3.              Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt.

4.              Die Gemeinde Berglen hat die Gewinnerzielungsabsicht in § 1 Abs. 3 der Eigenbetriebssatzung für das Wasserwerk Berglen ausgeschlossen. Um einen nach Steuerrecht für das jeweilige Jahresergebnis zu erwartenden Gewinn zu vermeiden, werden steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders berücksichtigt. Die hierdurch entstehenden Veränderungen gegenüber einer rein am Kommunalabgabenrecht orientierten Kalkulation sind dargestellt und beschrieben. Der Gemeinderat stimmt diesen zu. Gebühren nach rein abgabenrechtlichen Aspekten sollen nicht erhoben werden.

5.              Der Gewinn laut Jahresabschluss zum 31.12.2017 in Höhe von 96.466,12 € wird mit dem restlichen verbliebenen Teilbetrag in Höhe von 64.126,12 € in die Kalkulation zum Ausgleich eingestellt und somit ausgeglichen.

6.              Der Gewinn laut Jahresabschluss zum 31.12.2018 in Höhe von 109.514,16 € wird mit 50% und somit einem Teilbetrag in Höhe von 54.757,08 € in die Kalkulation zum Ausgleich eingestellt und ausgeglichen.

7.              Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasser­verbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt:

Wasserverbrauchsgebühr                                                             2,55 €/m³

Grundgebühren (je Monat)

 

Hinzu kommt noch jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.

8.              Eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 80/2022 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Nachfolgend erläutert der stellvertretende Kämmerer Kisa den Sachverhalt ausführlich.