Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Honorarvorschläge vom 30.09.2015 die Honorarverträge sowohl für das Leistungsbild § 47 HOAI Verkehrsanlagen, als auch für das Leistungsbild § 43 für Kanal-, Leerrohr- und Wasserleitungsverlegung abzuschließen.

 

Anlage:

Honorarvorschlag


Der Vorsitzende führt anhand der Sitzungsvorlage (074/2015), die Bestandteil des Protokolls ist, in die Thematik ein.

 

Gemeinderat Moser empfindet das Vorgehen als seine gute Lösung und empfiehlt dem Beschluss zuzustimmen.

 

Auf Rückfrage eines Gemeinderates bestätigt Herr Müller, dass es sich be idem vorliegenden Angebot um eine Kostenschätzung handel. Der Vorsitzende betont dazu, dass Abweichungen sowohl nach oben, als auch nach unten möglich sind. Zudem sei die Gemeinde Berglen nicht dafür bekannt, dass Kostenansätze deutlich überschritten werden.

 

Gemeinderat Scherhaufer bringt zum Ausdruck, dass er mit den bisherigen Auskünften nicht einschätzen könne, ob es sich um ein faires Angebot handle. Er fragt nach, ob es möglich sei, zwei bis drei Angebote einzuholen.

 

Herr Müller informiert, dass es sich um ein sehr faires Angebot handle. Auf einen berechenbaren Umbauzuschlag in Höhe von 30 % wurde verzichtet. Außerdem habe das Ingenieurbüro Riker + Rebmann bereits relevante Zahlen und Daten, die ein anderer Anbieter vorab noch erarbeiten müsste. Zudem könne das genannte Ingenieurbüro die Ausschreibungen zeitnäher vorbereiten als mögliche andere Büros.