Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Wieseneinebnungsgerät des Fabrikats Fehrenbach mit einer Arbeitsbreite von 180 cm entsprechend dem Angebot der Firma CTV aus Schorndorf zum Preis von 5.071,-- € netto zu beschaffen.
  2. Die Ausstattung mit Schneckenwellen aus verschleißfestem Hardox-Material zu einen Aufpreis von 595,-- € netto wird empfohlen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine interkommunale Vereinbarung über die gegenseitige Nutzung der Wieseneinebnungsgeräte mit der Stadt Winnenden abzuschließen.

4.    Die Maschine wird von Herrn Erwin Gönnenwein, Ödernhardt, betreut. Der Maschinenwart erhält je Verleihvorgang eine Aufwandsentschädigung gemäß Übergabeprotokoll.

 


Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage 080/2015, welche Bestandteil des Protokolls ist.

Er ergänzt, dass sich der Wunsch der Jagdpächter zwischenzeitlich etwas geändert hat und nun das Gerät mit einer Arbeitsbreite von 180 cm bevorzugt werden würde. Dieses kostet knapp 500,00 Euro mehr, was aus Sicht des Vorsitzenden vertretbar wäre.

 

Unter den Zuhörern ist ein Vertreter der CTV GmbH, welche die Geräte anbietet, anwesend. Auf Bitten von Bürgermeister Friedrich erklärt Herr Häußer, dass bei Materialien wie Metall, Hardox deutlich langlebiger sei. Außerdem würde es ein besseres Ergebnis bei sandigem Boden erreichen.

 

Gemeinderätin Jooß stellt fest, dass im Übergabeprotokoll keine Regelung zur Haftung niedergeschrieben wurde und erkundigt sich, wer eventuelle Schäden bezahlen müsste.

 

Bürgermeister Friedrich erklärt, dass außerhalb der zweijährigen Garantie die Gemeinde für Schäden haften würde.

 

Gemeinderat Haller erkundigt sich, ob die Stadt Winnenden bezüglich des Weinbaus möglicherweise auf das Gerät mit einer Arbeitsbreite von 140 cm angewiesen wäre und bei einem größeren Gerät ggf. kein Interesse an einer Vereinbarung mehr haben könnte.

 

Der Vorsitzende informiert, dass die interkommunale Vereinbarung auch bei dem größeren Gerät zu Stande kommen wird.

 

Gemeinderat Moser betont, dass der Wunsch der Jagdpächter berücksichtigt werden sollte und spricht ein Lob an Herrn Gönnenwein, für seine Bereitschaft die Betreuung und Wartung des Gerätes zu übernehmen, aus.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderat Walter erklärt Herr Häußer, dass nicht unbedingt die Breite sondern eher das Gewicht relevant für die Leistung sei. Im Vergleich wiege das Gerät mit einer Breite von 140 cm 500 kg und das größere Gerät 700 kg. Er fügt hinzu, dass die Breite von 180 cm aufgrund der Größe von Schleppern sinnvoller sei.

 

Frau Aigner erkundigt sich über die Einsatzzeiten eines solchen Gerätes. Der Vorsitzende informiert, dass der Wunsch der Pächter auf einen erheblichen Bedarf hindeutet, eine Auskunft über genaue Einsatzzeiten jedoch nicht möglich ist.

 

Gemeinderat Walter weist darauf hin, dass man veröffentlichen sollte, dass nicht die Jagdpächter für das Leihen des Wieseneinhebungsgerätes verantwortlich sind sondern die Grundstückeigentümer.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Ablauf zwischen Jagdpächter und Grundstückseigentümer untereinander abgesprochen werden sollte. .