Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung mit nachfolgendem Wortlaut:

 

 

Gemeinde Berglen

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.10.2015 die nachstehende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der § 16 der Friedhofssatzung erhält folgende Fassung:

Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen.

 

§ 2

Die Satzungsänderung tritt am 01.11.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten die entsprechenden Bestimmungen in bisheriger Fassung außer Kraft.

 

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

 

Berglen, den  _________

 

 

Maximilian Friedrich

Bürgermeister

 


Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage 083/2015. Diese ist Bestandteil des Protokolls.