Der Gemeinderat fasst nachfolgend den
einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die
Satzung zur Änderung der
Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung mit
nachfolgendem Wortlaut:
Gemeinde Berglen
Satzung
zur Änderung der Friedhofssatzung
(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39
Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen
(Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für
Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.10.2015 die nachstehende Satzung
zur Änderung der Friedhofssatzung beschlossen:
§ 1
Der § 16 der
Friedhofssatzung erhält folgende Fassung:
Grabmale und sonstige Grabausstattungen
müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner
Gesamtanlage entsprechen.
§ 2
Die
Satzungsänderung tritt am 01.11.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten die
entsprechenden Bestimmungen in bisheriger Fassung außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
§ 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Berglen, den _________
Maximilian Friedrich
Bürgermeister
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage 083/2015. Diese ist Bestandteil des Protokolls.