Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO vorliegt. Frau Gemeinderätin Iris Hartmann scheidet deshalb mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat aus.

 


Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage 91/2015. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Anlässlich der Verabschiedung führt der Vorsitzende aus, dass Frau Gemeinderätin Hartmann ihr Amt als Gemeinderätin seit dem 16.09.2014 ausgeübt hat. Sie war Mitglied im Verwaltungs- und Finanzausschuss und wurde außerdem als Vertreterin in den Kindergarten-, Jugend- und Schulbeirat gewählt. Während der relativ kurzen Amtszeit konnten viele große Entscheidungen auf den Weg gebracht werden, die noch lange nachwirken werden. Der Vorsitzende weist hier unter anderem auf den Sporthallenneubau, den Rathausumbau, die Ausweisung der neuen Wohngebiete Stoffelannenäcker und Stöckenhäule, die Verbesserung der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen, die Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen und die Umstellung der Straßenbeleuchtung hin.

Ein sehr großes Anliegen von Gemeinderätin Hartmann waren stets die Familien, Frauen, Kinder und Jugendliche.

Ihre sehr ausgeglichene, ruhige und stets sachliche Art hat Frau Hartmann besonders ausgezeichnet.

Gemeinderätin Hartmann war einerseits immer ein stückweit Vertreter des Teilorts, jedoch bei gleichzeitiger Abwägung der Gesamtinteressen zum Wohle der Allgemeinheit.

Der Vorsitzende bedauert das Ausscheiden aus dem Gemeinderat sehr und wünscht Gemeinderätin Hartmann für ihre Zukunft alles erdenklich Gute.

Des Weitern bedankt er sich herzlich für das Engagement in der Gemeinde Berglen und überreicht als Dank ein Präsent der Gemeinde.