Nachfolgend fasst der
Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat
stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat
nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO vorliegt. Frau Gemeinderätin Iris Hartmann scheidet
deshalb mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat aus.
Der Vorsitzende
erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage 91/2015. Die Vorlage ist
Bestandteil des Protokolls.
Anlässlich der
Verabschiedung führt der Vorsitzende aus, dass Frau Gemeinderätin Hartmann ihr
Amt als Gemeinderätin seit dem 16.09.2014 ausgeübt hat. Sie war Mitglied im
Verwaltungs- und Finanzausschuss und wurde außerdem als Vertreterin in den
Kindergarten-, Jugend- und Schulbeirat gewählt. Während der relativ kurzen
Amtszeit konnten viele große Entscheidungen auf den Weg gebracht werden, die
noch lange nachwirken werden. Der Vorsitzende weist hier unter anderem auf den
Sporthallenneubau, den Rathausumbau, die Ausweisung der neuen Wohngebiete
Stoffelannenäcker und Stöckenhäule, die Verbesserung der Betreuung in den
Kindertageseinrichtungen, die Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen und die
Umstellung der Straßenbeleuchtung hin.
Ein sehr großes
Anliegen von Gemeinderätin Hartmann waren stets die Familien, Frauen, Kinder
und Jugendliche.
Ihre sehr
ausgeglichene, ruhige und stets sachliche Art hat Frau Hartmann besonders
ausgezeichnet.
Gemeinderätin Hartmann
war einerseits immer ein stückweit Vertreter des Teilorts, jedoch bei gleichzeitiger
Abwägung der Gesamtinteressen zum Wohle der Allgemeinheit.
Der Vorsitzende
bedauert das Ausscheiden aus dem Gemeinderat sehr und wünscht Gemeinderätin
Hartmann für ihre Zukunft alles erdenklich Gute.
Des Weitern bedankt er
sich herzlich für das Engagement in der Gemeinde Berglen und überreicht als
Dank ein Präsent der Gemeinde.