Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter der Bedingung erteilt, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Die Gemeinde geht davon aus, dass die Anzahl der maximal geöffneten Tage analog zu den anderen bestehenden Besenwirtschaften im Gemeindegebiet auf 60 Tage begrenzt wird.

 

2.         Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem Antrag zu.

 


Auf die Sitzungsvorlage 27/2015, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das geplante Vorhaben ausführlich anhand von Planunterlagen.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Entscheidung über die Öffnungszeiten bzw. die Anzahl der geöffneten Tage von der Baurechtsbehörde des Landkreises zu treffen ist. Es gilt jedoch auch hier, den Gleichbehandlungsgrundsatz analog zu anderen Besenwirtschaften zu beachten.

 

Für Gemeinderat Moser stellt sich die Frage, ob die Vesperstube mit den geplanten 200 Öffnungstagen nicht wie eine Gaststätte mit Konzession zu behandeln ist. Dann wären die sieben auszuweisenden Stellplätze sicherlich nicht ausreichend. Sämtliche Fakten sollten vor der Beschlussfassung auf dem Tisch liegen.

 

Herr Rabenstein weist darauf hin, dass sich die Stellplatzanforderung bei einer Vollkonzession anders darstellen würde. Allerdings ist eine Vollkonzession im Außenbereich nicht möglich.

 

Bürgermeister Friedrich weist darauf hin, dass der Bau- und Umweltausschuss bei einer Zustimmung nach § 35 BauGB nicht gleichzeitig seine Zustimmung zu den 200 Öffnungstagen erteilt.

 

Herr Rabenstein schlägt vor, den Beschlussantrag unter Ziff. 1 dahingehend zu ergänzen, dass die Gemeinde davon ausgeht, dass analog zu den anderen Besenwirtschaften die Anzahl der maximal geöffneten Tage auf 60 begrenzt wird.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Hammer teilt Herr Rabenstein mit, dass die Vermietung der Räumlichkeiten auch zu den 60 Öffnungstagen gerechnet wird.

 

Nachfolgend wird über den ergänzten Beschlussantrag abgestimmt.