Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmmig:

 

1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB mit der Maßgabe erteilt, dass

 

-     sämtliche Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;

 

-     das anfallende Niederschlagswasser ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche gelangt.

 

2.      Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.

 


Auf die Sitzungsvorlage 29/2015 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Herr Rabenstein erläutert das geplante Bauvorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen.

 

Bezüglich der von Gemeinderat Moser angesprochenen Anordnung der Stellplätze teilt Herr Rabenstein mit, dass eine Schräganordnung der Stellplätze sicherlich Verbesserungen beim Ausfahren mit sich bringen würde. Die Anzahl der Stellplätze würde sich aber dadurch verringern.

 

Der Vorsitzende hält es für sinnvoll, dass bei einem Dienstleistungsbetrieb mit viel Kundenverkehr möglichst viele Stellplätze ausgewiesen werden.

 

Gemeinderat Walter spricht die über das Grundstück verlaufende Pflasterrinne an. Er erkundigt sich, ob diese im Zuge des Bauvorhabens entfernt werden muss.

 

Herr Rabenstein erklärt hierzu, dass derartige Entwässerungsanlagen in der Regel auf öffentlichem Grund hergestellt werden. Sollte der Verlauf der Anlage das Baugrundstück tangieren, müsste im Zuge der Realisierung des Vorhabens die Einbindung der Rinne in die Außenanlage besprochen werden.