Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

Mit 9 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen fasst der Verwaltungs- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Berglen, wie in Anlage 1 dargestellt, zu beschließen.


Der Vorsitzende führt anhand der Sitzungsvorlage VFA 4/2015 einleitend in die Thematik ein.

 

Der stellvertretende Kämmerer Herr Kisa erläutert nachfolgend die Kostenaufstellung für die Hundekotmülleimer.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Hauptkosten durch die Arbeitskosten des Bauhofs und die Abschreibungen entstehen.

 

Gemeinderätin Hanke bewertet die Aufstellung der Hundekotbehälter als sehr positiv, dies zeigt auch die rege Inanspruchnahme durch die Hundebesitzer.

Die SPD-Fraktion spricht sich jedoch gegen eine 25%ige Erhöhung der Hundesteuer aus. Eine Erhöhung von 96,00 € auf 108,00 € würde sie mittragen können.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Höhe der Hundesteuer bei relativ vielen Nachbarkommunen ebenfalls bei 120,00 € liegt. Angesichts der Gegenleistung, nämlich dem Aufstellen der Hundekotmülleimer, sieht er diese Erhöhung als nicht unangemessen an.

 

Aufgrund des Ärgers, den die Stücklesbesitzer oft haben, sieht Gemeinderat Scherhaufer die Hundekotbehälter als sehr kritisch an.

Die Erhöhung kann er jedoch bedenkenlos mittragen.

 

Der Vorsitzende führt ergänzend aus, dass die Steuerbefreiung erweitert wurde, insbesondere um das Engagement von landwirtschaftlichen Betrieben im Nebenerwerb und das der Streuobstwiesenbesitzer zu honorieren.

 

Gemeinderat Schade hatte sich anfänglich mit der Erhöhung um 25 % schwergetan, kann die Erhöhung jedoch jetzt mittragen, da sie im Grunde nur zwei Euro im Monat beträgt. Aus Gründen der Abschreckung befürwortet er auch die geplante größere Erhöhung bei den Kampfhunden.

 

Gemeinderätin Aigner pflichtet den Ausführungen von Gemeinderat Schade bei.

 

Bürgermeister Friedrich teilt zur Anfrage von Gemeinderätin Aigner mit, dass Hundezucht nicht unter die Befreiungen gemäß § 6 fällt.

 

Gemeinderätin Jooß hält die starke prozentuale Erhöhung der Hundesteuer in einem Zuge für nicht gerechtfertigt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die stufenweise Steuererhöhung in anderen Bereichen.

 

Der Vorsitzende ist der Auffassung, dass sich die vorgeschlagene Erhöhung in einem sozialverträglichen Rahmen befindet.

 

Gemeinderat Tottmann nimmt Bezug auf den großen Verbrauch bei den Mülltüten, die zum Ärgernis vieler oft anderweitig verwendet werden oder mit Inhalt in der freien Landschaft entsorgt werden. Weitere große Kostensteigerungen werden auf die Gemeinde zukommen. Er hält den eingeschlagenen Weg deshalb für fraglich. Er weist darauf hin, dass einige Großstädte die Hundekotstationen aufgrund der Kostensteigerungen wieder abgeschafft haben und stattdessen harte Strafen für Hundehalter vorsehen, die sich nicht an die Pflicht halten, den Hundekot selbst zu entsorgen.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass die Resonanz aus seiner Sicht positiv sei.

 

Gemeinderätin Rommel befürwortet die Erhöhung auf 120,00 € und verweist auf die weitaus höheren Kosten, die durch Arztbesuche, Futter etc. entstehen. Wer sich einen Hund leisten kann, dem komme es auf einen Euro mehr im Monat nicht an, so ihre Auffassung.

 

Gemeinderat Klenk kann die Erhöhung grundsätzlich mittragen, ist jedoch der Auffassung, dass dann einige Zeit von einer weiteren Erhöhung abgesehen werden sollte. Schließlich kommen Erhöhungen in anderen Bereichen ebenfalls auf die Bürger zu.

 

Auf Anfrage teilt der Vorsitzende mit, dass die Erhöhung solange Gültigkeit besitzt, bis der Gemeinderat eine weitere Erhöhung der Hundesteuer beschließt.

Es ist perspektivisch geplant, noch weitere fünf bis zehn Hundekotstationen aufzustellen.

 

Kämmerer Schreiber fügt an, dass sich die Verwaltung tendenziell alle drei bis fünf Jahre mit der Überprüfung sämtlicher Gebühren- und Steuersätze befassen möchte. Hierbei sollen die Sätze bei den Umlandgemeinden abgefragt werden und im Bedarfsfall dem Gemeinderat bzw. dem Ausschuss vorgestellt werden.

 

 

Nachrichtlich: Auf Anregung von Gemeinderat Möhler wird folgende redaktionelle Änderung vorgenommen:

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 ……… Abweichend von Satz 1 beträgt der Steuersatz gem. Abs. 3 für das Halten eines Kampfhundes 600,00 €…………..