Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag kann unter der Bedingung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt im Rahmen der laufenden Verwaltung erteilt werden.

 


Herr Rabenstein stellt dem Gremium nachfolgend die geplanten baulichen Veränderungen auf der Hofanlage im Gewann Höhe 3 in Birkenweißbuch anhand von Planunterlagen ausführlich vor. Die formelle Zuständigkeit für die Behandlung des Bauantrags obliegt gemäß der Hauptsatzung dem Bau- und Umweltausschuss. Nachdem es sich jedoch nur um ein Änderungsbaugesuch handelt und die Änderungen zudem geringfügig gegenüber der ursprünglich genehmigten Planung sind und die nächste regelmäßige Sitzung des Ausschusses erst am 23.02.2016 stattfindet, kommt der Bau- und Umweltausschuss übereinstimmend zu der Auffassung, das Einvernehmen unter der Bedingung, dass es sich um ein Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt, im Rahmen der laufenden Verwaltung zu erteilen.