Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Wieselstraße – 2.
Änderung", Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in
Hößlinswart, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB gefasst.
Ferner wird der Bebauungsplan im Entwurf festgestellt.
2. Zusammen mit dem Bebauungsplan sollen auch
örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg
(LBO) erlassen werden.
3. In den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden auf Gemarkung Hößlinswart die
Grundstücke Flst.Nr. 1041, 1042, 1043 und 1044 einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem
Lageplan im Maßstab 1: 500 des Architektur- und Stadtplanungsbüros Leissle,
Rudersberg, vom 15.12.2015.
4. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, weshalb von einer frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen wird.
5. Eine
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
6. Der
beschlossene Bebauungsplanentwurf vom 15.12.2015 einschließlich der Begründung
vom 15.12.2015 ist nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde
Berglen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Auf die Sitzungsvorlage 89/2015, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Der Vorsitzende führt anhand der Sitzungsvorlage in die Thematik ein.
Gemeinderat Moser bedauert, dass der Bebauungsplan nicht sechs Wohngebäude beinhaltet. Dennoch handelt es sich um eine tolle Lösung, der man zustimmen sollte, um das Verfahren schnell auf den Weg zu bringen.
Protokollnotiz: Gemeinderat Friz nimmt ab 16.30 Uhr an der Sitzung teil.
Gegen eine Abstimmung en bloc erhebt sich kein Widerstand..