Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

1.      Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Wieselstraße – 2. Änderung", Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in Hößlinswart, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB gefasst. Ferner wird der Bebauungsplan im Entwurf festgestellt.

 

2.      Zusammen mit dem Bebauungsplan sollen auch örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) erlassen werden.

 

3.      In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden auf Gemarkung Hößlinswart die Grundstücke Flst.Nr. 1041, 1042, 1043 und 1044 einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan im Maßstab 1: 500 des Architektur- und Stadtplanungsbüros Leissle, Rudersberg, vom 15.12.2015.

 

4.      Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, weshalb von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

 

5.      Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

 

6.      Der beschlossene Bebauungsplanentwurf vom 15.12.2015 einschließlich der Begründung vom 15.12.2015 ist nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Berglen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 89/2015, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende führt anhand der Sitzungsvorlage in die Thematik ein.

 

Gemeinderat Moser bedauert, dass der Bebauungsplan nicht sechs Wohngebäude beinhaltet. Dennoch handelt es sich um eine tolle Lösung, der man zustimmen sollte, um das Verfahren schnell auf den Weg zu bringen.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Friz nimmt ab 16.30 Uhr an der Sitzung teil.

 

Gegen eine Abstimmung en bloc erhebt sich kein Widerstand..