Sitzung: 15.12.2015 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV/097/2015
Bei 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei der Landtagswahl am 13. März 2016 nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.
Auf die Sitzungsvorlage 97/2015, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Der Vorsitzende geht kurz auf die Thematik ein.