Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

Bei 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei der Landtagswahl am 13. März 2016 nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.

 


Auf die Sitzungsvorlage 97/2015, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende geht kurz auf die Thematik ein.