Der Gemeinderat fasst
nachfolgend den einstimmigen Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf
vom 10.10.2014 / 08.05.2015 / 08.06.2015 abgegebenen Stellungnahmen werden
entsprechend den Ausführungen in Anlage 7 zu dieser Vorlage behandelt.
2. Die 7. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und
der Gemeinde Berglen wird festgestellt. Bestandteil dieser 7. FNP-Änderung ist
die folgende Darstellung:
Wohnbaubaufläche
"Schafäcker-Erweiterung" in Leutenbach-Weiler zum Stein bestehend aus
-
Wohnbaufläche (2,88 ha)
-
Sonderbaufläche für ein Alten- und Pflegeheim (0,42 ha)
- Fläche
für den örtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge (0,2 ha)
- Öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (0,3 ha)
Aus
dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen werden folgende Darstellungen herausgenommen und als Fläche
für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:
- Wohnbaufläche
"Dürre Gärten/Kelterweinberge" in Leutenbach-Weiler zum Stein
(1,8 ha)
- Wohnbaufläche
"Schillerstraße" Leutenbach-Weiler zum Stein (0,9 ha).
3. Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt
Winnenden gefertigte Lageplan vom 10.10.2014 / 08.05.2015 / 08.06.2015 im Maßstab
1 : 5.000.
4. Die Begründung vom 08.05.2015 / 08.06.2015 wird
einschließlich des Umweltberichts vom 14.04.2015 zum Bebauungsplan
„Schafäcker-Erweiterung“ festgestellt.
Auf die Sitzungsvorlage 100/2015, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.