Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

1.            Die während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf vom 10.10.2014 / 08.05.2015 / 08.06.2015 abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 7 zu dieser Vorlage behandelt.

 

2.            Die 7. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt. Bestandteil dieser 7. FNP-Änderung ist die folgende Darstellung:

 

Wohnbaubaufläche "Schafäcker-Erweiterung" in Leutenbach-Weiler zum Stein bestehend aus

- Wohnbaufläche (2,88 ha)

- Sonderbaufläche für ein Alten- und Pflegeheim (0,42 ha)

-     Fläche für den örtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge (0,2 ha)

-     Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (0,3 ha)

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden folgende Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:

 

-     Wohnbaufläche "Dürre Gärten/Kelterweinberge" in Leutenbach-Weiler zum Stein (1,8 ha)

-     Wohnbaufläche "Schillerstraße" Leutenbach-Weiler zum Stein (0,9 ha).

 

3.            Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 10.10.2014 / 08.05.2015 / 08.06.2015 im Maßstab 1 : 5.000.

 

4.            Die Begründung vom 08.05.2015 / 08.06.2015 wird einschließlich des Umweltberichts vom 14.04.2015 zum Bebauungsplan „Schafäcker-Erweiterung“ festgestellt.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 100/2015, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.