Sitzung: 15.12.2015 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: SV/103/2015
Mit 15
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
1. Es wird festgestellt, dass weder ein
Mitglied des Gemeinderates noch der Vorsitzende befangen sind.
2.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Abwägungsvorschlag der
Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
3.
Der Bebauungsplan "Stöckenhäule 2" mit
örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO auf Gemarkung Öschelbronn wird
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung hat folgenden
Wortlaut (siehe nachfolgende Seite).
4.
Das Baugebiet wird vollständig erschlossen und alle
Bauplätze zum Verkauf angeboten.
5.
Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann,
Murrhardt, wird mit der Ausführungsplanung und der öffentlichen Ausschreibung
der Erschließungsarbeiten beauftragt.
6.
Die Ausgleichsmaßnahmen werden entsprechend
dem Umweltbericht umgesetzt.
Anhand der Sitzungsvorlage 103/2015, die Bestandteil des Protokolls ist, führt der Vorsitzende in die Thematik ein und übergibt das Wort an Bauamtsleiter Rabenstein, der nachfolgend die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ausführlich darlegt.
Der Vorsitzende führt ergänzend aus, dass derzeit 74 unverbindliche Vormerkungen für die 22 Bauplätze bei der Verwaltung vorliegen, das Gebiet also mehrfach überzeichnet ist. Die Erfahrung aus vergangenen Bauplatzveräußerungen hat gezeigt, dass sich die Nachfrage bei einer Konkretisierung nochmals erhöht. Daher soll die Erschließung in einem Bauabschnitt vorgenommen werden und sämtliche Bauplätze zum Verkauf angeboten werden.
Gemeinderat Moser verweist in diesem Zusammenhang auf seine, der Verwaltung und dem Gremium, bekannte Meinung.
Er hofft, dass die Kosten für die Maßnahmen in der Narzissenstraße, die dem Steuerzahler aufgebürdet werden, separat in der Abrechnung aufgeführt sind.
Zu den Ausführungen von Gemeinderat Moser teilt der Vorsitzende mit, dass nicht geplant sei, die Straßenbelagsmaßnahmen in der Narzissenstraße in der Abrechnung separat auszuweisen, da ein Ausbau der Straße nicht geplant sei. Für die geplante Maßnahme gelte im Haushalt das Gesamtdeckungsprinzip.
Gemeinderat Hammer erkundigt sich, ob das Baugebiet von Windkraftanlagen betroffen sei.
Der Vorsitzende teilt mit, dass sich nordwestlich von Stöckenhof der Windkraftstandort WN 19 auf Gemarkung Winnenden und Leutenbach befindet. Dieses Vorranggebiet muss möglicherweise aufgrund des 800 m Abstands zu Baugebiet Stöckenhäule 2 noch weiter reduziert werden. Es ist vor diesem Hintergrund fraglich, ob dieser Standort überhaupt zur Entwicklung kommt. Er persönlich hält es für unwahrscheinlich..
Gegen eine Abstimmung en bloc erhebt sich kein Widerspruch.