Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachfolgend wird über die Beschlussanträge der Sitzungsvorlage 112/2015 und der Ergänzungsvorlage SV 116/2015 abgestimmt.

Gegen eine Abstimmung en bloc erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat entzieht in öffentlicher Sitzung nochmals den Auftrag der Firma Holzbau Pfeiffer. Der Auftragsentzug wurde bereits im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 17.11.2015 beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sofern notwendig durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmann eine Feststellungsklage zur gerichtlichen Feststellung der Vertragsbeendigung einzuleiten (siehe Anlage 3).

 

  1. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, eine Schadensersatzklage gegen die Firma Holzbau Pfeiffer, durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmann, zu führen. Durch die Bauzeitenverzögerungen, die durch die Firma Pfeiffer ausgelöst wurden, werden voraussichtlich höhere Kosten aufgrund der Lohngleitklauseln entstehen.

 

4         Der Firma Stephan, Gaildorf, wird als preisgünstigstem Bieter der Auftrag der Zimmer- und Holzbauarbeiten nach Variante 2 zum Preis von 261.215,51 € übertragen.

 

  1. Die momentan entstehenden Mehrkosten von über 26.000,00 € werden der Firma Pfeiffer in Rechnung gestellt und gegebenenfalls eingeklagt. Die Gemeindeverwaltung wird, vertreten durch Herrn Dr. Eisenmann vom Büro Eisenmann, Wahle, Birk, Stuttgart, zur Erhebung einer Klage gegen die Firma Holzbau Pfeiffer ermächtigt.

 

 


Auf die Sitzungsvorlagen 112/2015 und die Ergänzung zur Sitzungsvorlage 116/2015 wird verwiesen. Die Vorlagen sind Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende begrüßt Architekt Beutelspacher und den Bauleiter Herrn Orth und geht anhand der Sitzungsvorlagen ausführlich auf die Thematik ein.

Die Firma Pfeiffer hat in der Vergangenheit Termine und Fristen zugesagt, die dann nur schleppend oder gar nicht termingerecht eingehalten wurden.

In der Gemeinderatssitzung am 16.12.2014 wurden sämtliche Gewerke zum selben Zeitpunkt vergeben und eine Preisgleitklausel billigend in Kauf genommen, um Planungssicherheit für den gesamten Zeitraum zu haben.

Es gab dann gewisse Verzögerungen, die jedoch teilweise nicht ausschließlich der Firma Pfeiffer angelastet werden können. Die Firma Pfeiffer hatte jedoch dann zugesagt, mit den Arbeiten im November 2015 zu beginnen, dies wurde jedoch abermals revidiert. In Rücksprache mit dem Gemeinderat wurden eine abermalige Frist und eine Nachfrist gesetzt, deren Forderung die Firma Pfeiffer aber nicht nachgekommen ist. Der Auftragsentzug, der bereits in nichtöffentlicher Sitzung am 17.11.2015 beschlossen wurde, soll in der heutigen öffentlichen Sitzung nochmals beschlossen werden. Auch soll die Verwaltung sofort ermächtigt werden ins Klageverfahren einzusteigen. Die Chancen werden von der Verwaltung und vom Rechtsbeistand als gut angesehen. Die Firma Pfeiffer wird sicherlich versuchen den Materialbezug geltend zu machen. Bei der Neuvergabe der Zimmerer- und Holzbauarbeiten ist die Firma Stephan der wirtschaftlichste Bieter und könnte im Februar 2016 mit den Arbeiten beginnen. Durch den zeitlichen Verzug greift die Lohngleitklausel, die dann der Firma Pfeiffer aufgebürdet werden soll. Die Firma Pfeiffer hat die Kündigung als einseitige Kündigung des Auftraggebers ohne Rechtspflicht akzeptiert.

 

Herr Müller von der Technischen Verwaltung ergänzt, dass der Verwaltung nicht bekannt sei, an welches Subunternehmen die Firma Pfeiffer den Auftrag für die Stahlteile vergeben hat. Wenn es jedoch möglich wäre, die Stahlteile zu einem angemessenen Preis zu übernehmen, würde er dies empfehlen, um nicht noch größere Bauverzögerungen in Kauf nehmen zu müssen. Die Holzleimbinder wird die Firma Stephan jedoch sicherlich nicht übernehmen.

Herr Müller sieht das Hauptproblem der Verzögerungen bei den Dachdeckerarbeiten. Sofern im Februar / März 2016 ein Wintereinbruch kommt, verzögert sich das Dichtmachen der Halle weiter. Aus seiner Sicht kann mit der Einweihung der Halle frühestens im Dezember 2016 gerechnet werden.

 

Gemeinderat Schade erkundigt sich nach der Einschätzung des Rechtsbeistands bezüglich des entgangenen Gewinns, den die Firma Pfeiffer geltend machen könnte, und dem bereits beschafften Material.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass von Rechtsanwalt Dr. Eisenmann die klare Empfehlung an die Gemeinde zur Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen wurde. Herr Dr. Eisenmann ist zuversichtlich, dass die Gemeinde gute Chancen hat, aus diesem Prozess erhobenen Hauptes herauszugehen. Er hatte auch empfohlen, die Zimmerer- und Holzbauarbeiten an den nächsten wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Die Differenz zwischen dem Angebot der Firma Pfeiffer (ohne Nachträge) und dem der Firma Stephan beträgt 26.000 €. Diese werden der Firma Pfeiffer in Rechnung gestellt und gegebenenfalls eingeklagt. Nach Aussage von Herrn Dr. Eisenmann ist die Gemeinde in einer guten Position, der Höchstbetrag aus einem möglichen Rechtsstreit lässt sich jedoch schwer beziffern.

 

Herr Müller ergänzt, dass die Gemeinde der Firma Pfeiffer die Kosten für die statischen Berechnungen vergüten muss, dies wird dann mit dem für die Gemeinde entstandenen Schaden verrechnet.

 

Zu verschiedenen Anfragen von Seiten des Gemeinderats teilt Herr Müller mit, dass die Firma Stephan großes Interesse am Auftrag hat und sogar noch ein Abgebot gemacht hat. Auch die Firma Amann hätte diese Möglichkeit gehabt. Vom Verfahren her ist nichts zu beanstanden.