Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Gewährung einer „normalen“ Ausfallbürgschaft für die Schützengilde Berglen-Ödernhardt/Winnenden e.V. für ein Darlehen der Kreissparkasse Waiblingen in Höhe von 100.000,00 €.

 


Auf die Sitzungsvorlage SV122/2016, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt die Vertreter der Schützengilde Berglen-Ödernhardt/Winnenden und erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

 

Gemeinderätin Jooß betont das grundsätzliche Interesse, Vereine zu unterstützen. Sie erkundigt sich über den Gleichbehandlungsgrundsatz und fragt an, wie man künftig bei anderen Vereinen verfahren wird und wie sich die Gemeinde absichern kann.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass die genannte “normale” Ausfallbürgschaft nur greift, wenn das komplette Vermögen inklusive Gebäude oder Ausstattung aufgebraucht wurde. Bei 100.000 € sei es daher sehr unwahrscheinlich, dass die Gemeinde einspringen müsse. Bei anderen Vereinen wurde bisher ebenfalls die “normale” Ausfallbürgschaft übernommen.

 

Gemeinderat Geck erklärt ebenfalls, dass das Vorgehen in der Vergangenheit bereits öfter angewandt wurde. Zudem weist er darauf hin, dass ein Verein, welcher die Kosten nicht stemmen könne, sich den Aufwand nicht antun würde und sonst auch keine Chance bestehe, bei der Bank ein Darlehen zu bekommen..